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Bundesdatenschutzbeauftragter

Massive Datenschutz-Vorwürfe gegen Bundesregierung und Parlament

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung wegen ihrer zögerlichen Arbeit beim Thema Datenschutz angegriffen. Die schwarz-gelbe Koalition habe viele Verbesserungen angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen. "Ich erwarte von der Bundesregierung und auch vom Bundestag, dass hier Tempo gemacht wird", sagte Schaar vor kurzem bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2009 und 2010 in Berlin.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar monierte:

Viele Datenschutzverbesserungen wurden angekündigt, aber nur sehr, sehr wenig wurde auf den Weg gebracht, und noch nichts ist abgeschlossen worden in dieser Legislaturperiode.

So sind immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht damit einverstanden, in ihrem alltäglichen Verhalten registriert und überwacht zu werden. Ich fordere die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag daher auf, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen und die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben nun umzusetzen.

Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden.

Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort 'Rote-Linie-Gesetz' bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt.

Rote Linien muss es auch bei den Sicherheitsbehörden geben. Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFTAbkommens bekannt und kürzlich wurde aus Koalitionskreisen gefordert, die Anti-Terror-Gesetze ohne eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung zu verlängern.

Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt - zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung - der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung bereits vor mehr als drei Jahren aufgegeben, ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zügig umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines 'berechtigten Interesses' Auskunft zu ihren gespeicherten Daten gewährt. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie dieser Vorgabe endlich nachkommt.

Klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden
hat der Europäische Gerichtshof formuliert. Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu. Auch wenn sich das Urteil formal auf die Datenschutzaufsicht der Länder bezieht, sind dieselben Vorgaben auch auf Bundesebene zu beachten. Dies bedeutet etwa, dass mir die Möglichkeit eingeräumt werden muss, Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen zu verhängen. Leider hat sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert.

Auch die geplante Stiftung Datenschutz muss finanziell und personell unabhängig sein. Die Bundesregierung sollte jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Stiftung auf einer gesicherten Basis ihre Arbeit aufnehmen kann.

Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder habe ich konkrete Vorstellungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts vorgelegt. Der deutsche und der europäische Rechtsrahmen zum Datenschutz müssen gewährleisten, dass der Datenschutz mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt hält.

Datenschutz ist heute weniger denn je durch Rechtsnormen sicherzustellen. Datenschutztechnologie muss die Menschen dazu befähigen, die Kontrolle über ihre Daten wiederzugewinnen. Wie schwierig dies ist, zeigt etwa die Diskussion über den digitalen Radiergummi.

Mehr Beanstandungen, neue Aufgaben und immer mehr Bürgerbeschwerden

Der 232 Seiten starke Bericht bezeichnet detailliert die Datenschutz-Defizite von Koalition und Parlament. So sind im Berichtszeitraum die Zahl der Beanstandungen und Anfragen steil angestiegen. Mehr als 25.000 schriftliche und telefonische Anfragen sind eingegangen - eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber den Vorjahren. 30 Beanstandungen wurden ausgesprochen, dreimal so viel wie; im Berichtszeitraum 2007 bis 2008.

Autor: VHSt

HBZ · 05/2011
 
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