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Teurer Rechtsstreit vorprogrammiert? Das muss nicht sein!

Handwerker-Rechnung falsch oder zu hoch?

Wer kennt dies nicht? Die Handwerkerrechnung für eine Reparatur, beispielweise am Auto, am eigenen Haus oder für eine Dienstleistung erscheint unangemessen hoch, es werden nicht in Auftrag gegebene Leistungen berechnet oder die Qualität der verrichteten Leistung entspricht nicht den eigenen Erwartungen.

Streitigkeiten mit dem Handwerker oder Dienstleister sind dann vorprogrammiert. Soweit die Leistung oder die Rechnung beanstandet wird und der Handwerker bessert nach, beziehungsweise korrigiert die Rechnung entsprechend, löst sich der Ärger zumeist in Wohlgefallen auf. Häufig wird auch ein Kompromiss erzielt, mit dem beide Parteien leben können.

Aber was passiert, wenn der Handwerker oder Dienstleister darauf besteht, dass der volle Rechnungsbetrag bezahlt oder eine entsprechende Leistungsnachbesserung verweigert wird? Dann wird zwar die Rechnung aus Angst vor einem teuren Rechtsstreit häufig zähneknirschend vom Kunden beglichen, aber der ist dann oftmals nachhaltig verärgert und der Handwerker oder Dienstleister verliert letztendlich den Kunden sowie gegebenenfalls auch weitere Kunden, wenn sich derartiger Streit herumspricht. Oft wird aber auch die Rechnung einfach nicht bezahlt, Anwälte werden eingeschaltet und am Ende treffen sich Kunde und Handwerker oder Dienstleister als "Prozessgegner" vor Gericht.

Aber soweit muss es nicht kommen: Bei Streitigkeiten mit Handwerkern und Dienstleistern haben Sie in Hamburg die Möglichkeit, sich an die Handelskammer Hamburg sowie die Handwerkskammer Hamburg zu wenden, wenn es sich dabei um Streitigkeiten mit Mitgliedsunternehmen handelt. Die Kammern verstehen sich als neutrale Vermittler, die versuchen, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine für alle Beteiligten tragfähige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Verbraucherbeschwerden bei der Handelskammer Hamburg

Die Handelskammer Hamburg nimmt Verbraucherbeschwerden von privaten Verbrauchern gegen kammerzugehörige Gewerbetreibende an, in denen es um die Inanspruchnahme aus Warenkäufen oder gewerblichen Dienstleistungen geht, beispielsweise bei nicht qualitätsgerechter Ausführung einer Leistung oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Um Verbraucherbeschwerden sachgerecht bei der Handelskammer bearbeiten zu können, sollten Sie dabei folgendes beachten:

Verbraucherbeschwerden sind schriftlich einzureichen mit folgendem Inhalt:

  • kurze Darstellung des Sachverhalts und Angabe, gegen wen sich die Beschwerde richtet,
  • Kopien aller den Vorgang betreffenden Unterlagen (Aufträge, Kassenquittungen, Vereinbarungen, Rechnungen)
  • Erläuterung des Beschwerdeführers, wie er sich eine Lösung vorstellt.

Nach Eingang und Durchsicht bei der Handelskammer wird Ihre Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme an das Unternehmen weitergeleitet. Häufig ergeben sich bereits zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte, die - auch auf dem Kulanzwege - eine gütliche Einigung ermöglichen. Sollte das Unternehmen zu einer Schlichtung nicht bereit sein, zum Beispiel die Stellungnahme verweigern, einen Gesprächstermin nicht wahrnehmen oder eine andere Auffassung vertreten, muss der Schlichtungsversuch als gescheitert angesehen werden. Dann kann nur noch eine Klärung durch das Gericht herbeigeführt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Kammer jedoch nicht tätig, zum Beispiel wenn:

  • es sich um Bagatellfälle handelt,
  • die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist,
  • die Preisstellung des Beschwerdegegners zum Gegenstand hat oder
  • eine handwerkliche oder handwerksähnliche Leistung eines Unternehmens zum Gegenstand hat.

Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden ihre Beschwerden oft mit dem Wunsch nach einer rechtlichen Beratung durch die Kammer. Dies wird aber regelmässig aus rechtlichen und grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Auch ein Sachverständiger kann nicht auf Veranlassung der Handelskammer hinzugezogen werden. Für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden werden jedoch auch keine Gebühren erhoben.

Ansprechpartner für Beschwerden bei der Handelskammer Hamburg:

Handelskammer Hamburg,
Otto Kiehl,
Adolphsplatz 1,
20457 Hamburg
Telefon: 040 36138-348,
Fax: 040 36138-533
E-Mail: Otto.Kiehl@hk24.de

Verbraucherbeschwerden bei der Handwerkskammer Hamburg

An die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Hamburg können sich bei Streitigkeiten neben den Hamburger Handwerksunternehmen auch Verbraucher und Verbraucherinnen wenden. Angenommen werden hier jedoch nur Verbraucherbeschwerden, die sich gegen Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer Hamburg richten. In den Fällen führt die Handwerkskammer für Verbraucherinnen und Verbraucher zwar keine Rechtsberatung durch, versteht sich aber als neutraler Vermittler, der die Beteiligten an einen Tisch bringt und dem es zumeist gelingt, verhärtete Fronten aufzulösen und eine tragfähige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Dabei zögert die Handwerkskammer soweit erforderlich nicht, sich zum Beispiel auch bei einem Ortstermin von bestimmten Sachverhalten zu überzeugen. Auf diese Weise können unter Umständen langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden werden. Kleinere Fragen und Probleme mit Mitgliedsunternehmen lassen sich jedoch häufig schon am Telefon besprechen.

Ansprechpartner für Beschwerden bei der Handwerkskammer Hamburg:

Handwerkskammer Hamburg Rechtsabteilung
Holstenwall 12
20355 Hamburg
Tel.: 040 35905-221 oder -257,
Fax: 040 35905-204
E-Mail: rechtinfo@hwk-hamburg.de

Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale Hamburg

Wenn ein Schlichtungsversuch über die Kammern scheitert, nicht möglich ist (zum Beispiel weil das Handwerksunternehmen oder der Dienstleister kein Mitgliedunternehmen der jeweiligen Kammer ist) oder weil Sie in dem Streitfall trotzdem noch eine unabhängige juristische Beratung für erforderlich halten, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden, die Sie gegen Gebühr unter anderem auch zu Streitfragen bei Konflikten mit Handwerksunternehmen und Dienstleistern berät. Hier können Sie sich telefonisch, persönlich wie auch schriftlich beraten und gegebenenfalls entsprechend rechtlich vertreten lassen. Das Angebot an Beratungen sowie die Höhe der Beratungsgebühren werden auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht.

Autor: VHSt

HBZ · 12/2014
 
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