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Richtig planen spart Millionen

Rechnungshof Jahresbericht 2015

Aufgrund seines Verfassungsauftrags unterrichtet der Rechnungshof jährlich Bürgerschaft und Senat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies geschieht mit dem Jahresbericht, der insbesondere die parlamentarische Haushaltskontrolle unterstützen soll.

Fehlplanungen und mangelnde Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Verwaltung verursachen vermeidbare Ausgaben in Millionenhöhe. In seinem Jahresbericht 2015 veröffentlicht der Rechnungshof erneut diverse Einsparungs- und Verbesserungsvorschläge sowie weitere Feststellungen und Empfehlungen, die zum Teil bereits von den geprüften Stellen aufgegriffen worden sind. Nachstehend einige Auszüge:

Mängel bei Internationaler Gartenschau und Internationaler Bauausstellung

Bei den Baumassnahmen für die Internationale Gartenschau (igs) und die Internationale Bauausstellung (IBA) zeigten sich etliche Mängel: Drei grosse Baumassnahmen mit Baukosten von rund 14,3 Mio. Euro, 9,3 Mio. Euro und 17,7 Mio. wurden nicht ordnungsgemäss veranschlagt und zudem vorzeitig begonnen. Beim Ausbau des Assmannkanals und der Rathauswettern, für die Kosten von knapp 13 Mio. Euro entstanden, wurde die angekündigte Kosten-Nutzen-Untersuchung nicht vorgenommen. Dass die ausgebauten Gewässer für die vorgesehene Barkassenanbindung genutzt werden, ist bis heute nicht erkennbar.

Grundsätze kostenstabilen Bauens einhalten

Bei der Sanierung der Bühnentechnik im Deutschen Schauspielhaus wurden 17 Mio. Euro veranschlagt, ohne dass die hierfür erforderlichen Bau- und Kostenunterlagen vorlagen bzw. beachtet wurden. Die prognostizierten Baukosten sind bereits auf 24,6 Mio. Euro angestiegen und liegen damit deutlich über den ehemals veranschlagten Kosten. Ihre endgültige Höhe ist nicht bekannt. Dies widerspricht den vom Rechnungshof geforderten und auch von Senat und Bürgerschaft anerkannten Grundsätzen kostenstabilen Bauens.

Vertragsgerechte Leistungserbringung in Kindertageseinrichtungen sicherstellenTräger von Kindertageseinrichtungen erbringen ihre Leistungen nach einem von der Behörde und den Trägerorganisationen geschlossenen Landesrahmenvertrag. Dieser Vertrag erlaubt es den Trägern, bei vollem Kostenausgleich den Einsatz von Erziehern um bis zu 10 % zu reduzieren, ohne die Behörde hierüber informieren zu müssen. Die vertraglichen Vorgaben werden auch zum Teil nicht eingehalten. So wird eine von der Stadt finanzierte bessere Personalausstattung je Kind im Krippenbereich nicht immer vorgehalten. Teilweise werden anstelle der vorgesehenen Erzieherinnen und Erziehern geringer vergütete sog. "Zweitkräfte" eingesetzt.

Wirtschaftlichkeit des Busbeschleunigungsprogramms konsequent prüfen

Die Stadt erwartet von dem von ihr aufgelegten Busbeschleunigungsprogramm mit einem Mittelbedarf von 259 Mio. Euro deutliche Verbesserungen u. a. bei der Reisezeit. Die Prognosen zur Reisezeitverkürzung, die sie in ihre Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen hat, sind jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet. Zudem steht der Zeitungsverkauf durch Busfahrerinnen und Busfahrer im Widerspruch zu diesem Ziel, weil er mit Verlustzeiten verbunden ist. Er muss kritisch überprüft werden. Vor der Entscheidung für konkrete Einzelmassnahmen muss deren Aufwand und Nutzen in Variantenvergleichen bewertet werden, die auch eine Beibehaltung des Status quo einbeziehen müssen. Dies ist bislang lediglich für den Umbau eines Knotenpunktes geschehen. Bei einer anderen Massnahme ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung deshalb unvollständig, weil die von ihr ausgelösten Lärmschutzansprüche nicht einbezogen worden sind. Insgesamt muss die Stadt nachbessern und bei künftigen Entscheidungen die Wirtschaftlichkeit konsequent und vollständig prüfen.

Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Haushaltskennzahlen verbessern

Im neuen Haushaltswesen sind Kennzahlenwerte von zentraler Bedeutung um zu erkennen, ob der Einsatz von Haushaltsmitteln seinen Zweck erfüllt. 37 % der vom Rechnungshof stichprobenartig geprüften Angaben waren fehlerhaft. Der Inhalt der Kennzahlen war in der Hälfte der geprüften Fälle unklar und konnte einen falschen Eindruck vermitteln. So sinken beispielsweise "Zuschüsse pro Besucher" von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, wenn die Besucherinnen und Besucher kommerzieller Veranstaltungen Dritter mitgezählt werden, obwohl diese nur die Räume der Einrichtungen nutzen.

Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen sicherstellen

Die Stadt hat aufgrund fehlender Funktionalitäten der bislang eingesetzten Standardsoftware die Lohnsteuer nicht immer in voller Höhe von ihren Beschäftigten einbehalten. Nachforderungen aufgrund von Lohnsteueraussenprüfungen hat sie selbst übernommen und damit nicht nur Beschäftigte ungleich behandelt, sondern auch unnötig den Haushalt belastet. Die Stadt muss ebenso wie andere Arbeitgeber künftig einen ordnungsgemässen Lohnsteuerabzug gewährleisten und dies auch organisatorisch sicherstellen.

Fehler bei der Besoldungsberechnung vermeiden

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten wird seit 2010 nicht mehr anhand des Dienstalters, sondern der beruflichen Erfahrung bemessen. Eine Überleitungsregelung soll sicherstellen, dass die bereits beschäftigten Beamtinnen und Beamten durch die Umstellung nicht schlechter oder besser gestellt werden. Diese Regelung ist so kompliziert, dass das Personalamt umfangreiche Durchführungshinweise erlassen und Arbeitshilfen konzipiert hat. Dennoch hat die Stichprobe des Rechnungshofes eine Fehlerquote von 10 % ergeben. Die Fehler müssen berichtigt und künftig vermieden werden. Der Rechnungshof hat ferner gefordert, bei derartigen Reformvorhaben stärker auf die effiziente Umsetzung zu achten. Dies kann Abstriche bei der grundsätzlich wünschenswerten Einzelfallgerechtigkeit erforderlich machen.

Transparenz bei Vorstandsvergütungen gewährleisten

Die Bürgerschaft hat im März 2013 Transparenz über die Vorstandsvergütungen in öffentlichen Unternehmen eingefordert. Daraufhin legte der Senat im April 2014 seinen ersten Vergütungsbericht vor. Die Prüfung bei der hierfür zuständigen Behörde hat allerdings gezeigt, dass diese ihre Querschnittsfunktion nicht konsequent wahr-genommen hat und ihr der hierfür erforderliche Überblick schon aufgrund einer lückenhaften Aktenführung nur begrenzt möglich war. Damit enthielt auch der erste Vergütungsbericht Fehler und Mängel. Ferner hat der Rechnungshof erhebliche Defizite bei der Vereinbarung und Gewährung von variablen Vergütungen, so genannten Tantiemen, festgestellt. Die Behörde will den Forderungen des Rechnungshofs nach verbesserter Transparenz und Einhaltung von Vorgaben nachkommen.

Im Rettungsdienst unnötige Kostentragung in Millionenhöhe beenden

Die Stadt unterhält einen öffentlichen Rettungsdienst bei der Feuerwehr. Die Kosten hierfür soll sie - im Wesentlichen von den Krankenkassen - durch Gebühren erstattet bekommen. Hierzu muss die Feuerwehr die Gesamtkosten des öffentlichen Rettungsdienstes feststellen. Dabei hat sie Kosten nicht vollständig berücksichtigt. Im Einzelnen wurden pro Jahr Kosten in Höhe von 8,2 Mio. Euro für Rettungsdienstpersonal nicht berücksichtigt. Weitere 3,7 Mio. Euro fielen der Stadt zur Last, weil die Personalbemessung seit 2004 nicht fortgeschrieben wurde. Auch Gemeinkostenzuschläge, mit denen Kosten zum Beispiel für Leitungsfunktionen umgelegt wer-den, wurden in Höhe von knapp 5 Mio. Euro nicht berücksichtigt. Somit fehlen jährlich insgesamt rund 17 Mio. Euro. Die Behörde muss diese und weitere Defizite bei der Kostenermittlung abstellen. Die Hamburger Feuerwehr führt in Schenefeld Notfallrettung im Auftrag des Kreises Pinneberg durch. Dabei wird jede Fahrt durch den hamburgischen Haushalt erheblich subventioniert. Die vereinbarte Erstattung lag in den geprüften Jahren 2011 bis 2013 um bis zu 45 % unter den hamburgischen Gebührensätzen. Insgesamt ergab sich somit ein Nachteil für Hamburg in Höhe von 540.000 Euro. Der Kreis Pinneberg selbst rechnete die Hamburger Einsätze im Übrigen zu einem deutlich höheren Preis ab und erzielte dadurch einen zusätzlichen Erlös von weiteren rund 1,2 Mio. Euro. Der Kreis Pinneberg hat nunmehr angekündigt, den Vertrag aufzulösen.

Einsparpotenziale nutzen

Gemeinsam mit dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat der Rechnungshof die für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständige Medienanstalt der bei-den Länder geprüft und festgestellt, dass ihre Finanzausstattung entgegen ihrer eigenen Darstellung derzeit ausreichend ist. Darüber hinaus bieten sich verschiedene Einsparpotenziale an, die von der Einschränkung repräsentativer Aufgaben über die entbehrliche Fremdvergabe von Gutachten bis hin zur personal- und zeitaufwendigen Zusammenarbeit der 15 Landesmedienanstalten reichen. Zudem können Mittel zur Medienkompetenzförderung wirksamer von den Ländern im Rahmen ihrer Bildungsaufgabe eingesetzt werden. Dadurch sind zugleich weitere personelle Entlastungen bei der Medienanstalt möglich.

Drittmittelmanagement der Universität verbessern

Etwa ein Viertel der Erträge der Universität Hamburg, rund 111 Mio. Euro, stammt aus Drittmitteln. Der Rechnungshof hat in der Vergangenheit wiederholt Mängel bei deren Verwaltung festgestellt. Die Mängel sind auch nach Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens nicht beseitigt. Das hierfür eingesetzte IT-System ermöglicht keine für die Projektsteuerung erforderliche Gesamtsicht auf den aktuellen finanziellen Stand der Drittmittelprojekte. Die regelmässigen Statusberichte sind kaum brauchbar. Sie sind auch als Grundlage für Verwendungsnachweise gegenüber Drittmittelgebern nur eingeschränkt geeignet, sodass hierfür weiterer Aufwand betrieben werden muss. Auch die EU-rechtlich vorgegebene Trennung von wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit ist nur mit zusätzlichem Aufwand zu erreichen. Die Behörde und die Universität müssen die zu aufwendige und fehleranfällige Verwaltung der Drittmittel deutlich verbessern.

Kostentransparenz schaffen

Der IT-Dienstleister Dataport betreibt ein Rechenzentrum zur IT-Unterstützung der Steuerverwaltungen mehrerer Länder, zu denen auch Hamburg gehört. Die hierzu vereinbarten Entgelte stimmen weder mit den Kosten in der Kostenrechnung von Dataport noch mit den tatsächlich in Rechnung gestellten Beträgen überein. Die Kostenrechnung weist Mängel auf: So wurden von Dataport Erlöse in Höhe von 1,9 Mio. Euro für einen Vertrag gebucht, nach dem Hamburg für "Migrationsunterstützungsleistungen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen" zahlen sollte. Der Vertrag war weder unterschrieben noch der hamburgischen Steuerverwaltung bekannt. Zahlungen konnten allerdings auch nicht festgestellt werden. Derartige Mängel müssen behoben und Kostentransparenz hergestellt werden. Erforderlich ist auch eine verursachungsgerechte Abrechnung von Grossrechnerleistungen. Zudem könnten Einsparungen durch Zusammenlegung kleinerer Rechenzentren an einem bereits im Aufbau befindlichen neuen Standort erzielt werden.

Sondernutzungsgebühren korrekt ermitteln

Gebühren müssen nach den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend sein. Hierfür sind die anfallenden Kosten den Einnahmen aus den Gebühren gegenüber zu stellen. Im Bereich der Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Wege, die allein bei den Bezirksämtern im Jahr 2012 12,7 Mio. Euro betrugen, wurden weder die Kosten noch die Einnahmen für die einzelnen Sondernutzungen korrekt ermittelt. U. a. müssen Instrumente für eine verursachungsgerechte Zuordnung von Kosten und Leistungen geschaffen werden. Ferner fehlt eine Einzelkalkulation von Gebührensätzen, bei der zusätzlich zur Kostendeckung auch der wirtschaftliche Vorteil einer Erlaubnis für die Sondernutzung öffentlichen Grundes zu berücksichtigen ist. Die Verwaltung muss diese Kalkulation nachholen.

Autor: VHSt

HBZ · 03/2015
 
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