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Tradition

Staatsymbole

Staatsymbole stehen für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen der Identifikation der Bürger mit dem Staat.

Hauptstadt - von der Reichshauptstadt zur Bundeshauptstadt

Von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende des "Dritten Reiches" im Jahr 1945 war Berlin Reichshauptstadt. Mit dieser Zeitspanne von 74 Jahren übertrifft es zeitlich andere Städte, die in der deutschen Geschichte als Hauptstädte dienten: Frankfurt am Main war von 1815 bis 1866 Sitz des Deutschen Bundes, Bonn war von 1949 bis 1990 Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland.

Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärte Berlin zur Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands.

Sitz von Parlament und Regierung

Berlin symbolisiert wie keine andere deutsche Stadt die Kontinuitäten und Brüche deutscher Geschichte. Gerade in Berlin sind neben den demokratischen Traditionen die Spuren des Kaiserreichs, des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und der deutschen Teilung allgegenwärtig.

Bundesflagge

Staatssymbole dienen der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat. Dazu gehört vor allem die Bundesflagge. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie.

Die Farben schwarz-rot-gold in der deutschen Geschichte

Schwarz und Gold tauchten bereits im Mittelalter als Wappenfarben auf, später kam vereinzelt auch Rot hinzu. Schwarze Adler auf goldenem Grund - mit schwarzen, goldenen oder roten Fängen bewehrt - fanden sich schon auf den Wappen der deutschen Kaiser und Könige. Als Fahnenfarben des Reiches kannte man im Mittelalter Rot und Weiss. Diese Farben sind noch heute in den Stadtwappen der früheren Hansestädte zu sehen.

Für die Anhänger eines freien und einheitlichen deutschen Nationalstaates wurde die schwarzrot-goldene Flagge das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit. Beim so genannten "Hambacher Fest" versammelten sich 1832 ca. 25.000 demokratisch und national Gesinnte - auch zahlreiche Studenten - unter diesen Farben.

Am 9. März 1848 erklärte die deutsche Reichsversammlung in Frankfurt am Main: "Ebenso werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das Reichspanier schwarz, rot und golden war."

Allerdings verschwanden die Farben in den folgenden Jahren mehr und mehr aus der Öffentlichkeit. Erst die Weimarer Nationalversammlung griff die Farben des deutschen Vormärz in Artikel 3 der Verfassung des deutschen Reichs vom 11. August 1919 wieder auf: "Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold." Seit 1933 war Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung de facto ausser Kraft.

Das Grundgesetz setzt in Artikel 22 Abs. 2 das traditionelle Symbol von Einheit, Freiheit und Demokratie fort.

Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden?

Die Bundesflagge darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).

Dagegen ist die Bundesdienstflagge (mit Bundeswappen) den Bundesdienststellen vorbehalten. Die Verwendung dieser Flagge durch Privatpersonen stellt nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbusse geahndet werden.

Auch im geschäftlichen Verkehr ist die Benutzung der Flagge zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen nicht ohne Genehmigung gestattet (§ 145 Abs. 1 Nr. 1 Markengesetz). Die Bundesfarben stehen jedoch zur freien Verwendung, sofern sie nicht als Flagge erscheinen.

Wappen

Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten.

Der Adler als Wappentier in der deutschen Geschichte

Der Adler ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Er wurde bereits als Herrschaftszeichen der römischen Kaiser verwendet. Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde auch den Adler als Symbol ihrer Macht. Als Figur wurde der Adler in Gold geformt, im Wappenschild war er bereits zur Zeit Karls des Grossen in schwarzer Färbung auf goldenem Grund dargestellt.

In der der deutschen Reichsgeschichte waren die deutschen Könige zumeist auch gleichzeitig römische Kaiser. Wegen dieser Doppelstellung trug der Adler im kaiserlichen Wappen zwei nach rechts und links blickende Köpfe. Der Stauferkaiser Friedrich II. war der erste Herrscher, der die Form des doppelköpfigen Adlers für sich beanspruchte. Der kaiserliche Doppeladler repräsentierte das "Heilige Römische Reich deutscher Nation" bis zum Jahr 1806.

Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 entschied sich für den doppelköpfigen Adler als Staatssymbol, da sie aus den deutschen Königreichen und Fürstentümern ein Kaiserreich schaffen wollte. Das neu gegründete Deutsche Reich wählte 1871 den nach rechts blickenden einköpfigen Adler als Reichsadler.

Anders als bei der Flaggenfrage kam es in der Weimarer Republik bei der Wappengestaltung zu keiner Kontroverse. Am 11. November 1919 wurde bestimmt, dass das Reichswappen "auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Adler ohne Umrahmung gezeigt, sind die Spitzen des Gefieders nach aussen gerichtet."

Bundespräsident Theodor Heuss hat in einer Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 diese Formulierung übernommen und damit das Wappen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

Wer darf das Bundeswappen verwenden?

Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge.

Wer ein Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung zuständigen Stelle benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Sie kann mit einer Geldbusse geahndet werden. Das gleiche gilt für Zeichen, die diesen Hoheitszeichen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 124 Abs. 2 OWiG).

Nationalhymne

Die Nationalhymne ist eines der bekanntesten Staatssymbole. Sie wird bei besonders feierlichen Anlässen, aber auch etwa bei grossen sportlichen Veranstaltungen gesungen.

Herkunft von Text und Melodie

Im Unterschied zu den Hymnen vieler anderer Völker sind Text und Melodie der deutschen Nationalhymne getrennt voneinander entstanden. Den Text verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 - 1874) am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland. Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 - 1809) bereits im Januar 1797 zu dem Text "Gott erhalte Franz, den Kaiser".

Nationalhymne und Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verzichtete 1949 auf eine Regelung zur Nationalhymne. Das Bedürfnis nach ihr war aber ungebrochen. So entsprach am 2. Mai 1952 Bundespräsident Heuss in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Adenauer der Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Heuss verzichtete darin aber ausdrücklich auf eine feierliche Proklamation.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 1990 (Aktenzeichen: BvR 1215/87) festgestellt, dass lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt ist, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird.

Die Nationalhymne nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurde die Frage nach einer neuen Hymne erneut diskutiert. Hierzu hat Bundespräsident v. Weizsäcker am 19. August 1991 in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Kohl festgestellt, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk ist.

Text und Melodie der Nationalhymne können unter www.bundesregierung.de sowie den Stichworten "Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland" heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine ausführliche Darstellung zur Geschichte und Entstehung des Deutschlandliedes.

Nationale Feiertage

Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit.

Für den Tag der Deutschen Einheit wurde der 3. Oktober gewählt, der Tag, an dem im Jahr 1990 die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat. Er wurde durch den Einigungsvertrag zum nationalen Feiertag erhoben und ist Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland.

Bis zum Jahr 1990 war der 17. Juni der Tag der Deutschen Einheit. An diesem Tag wurde des Aufstands in der DDR am 17. Juni 1953 gedacht.

Im Übrigen fällt die Festlegung von Feiertagen in die Zuständigkeit der Länder. Eine ausdrückliche Kompetenz des Bundes für die gesetzliche Regelung von bundeseinheitlichen Feiertagen besteht nicht. Durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder sind neun Feiertage bundeseinheitlich gesetzlich geschützt: 1. Januar: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, Tag der Deutschen Einheit, erster Weihnachtstag, zweiter Weihnachtstag.

Orden und Ehrenzeichen

Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland können Orden und Ehrenzeichen verliehen werden. Dies darf nur durch den Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung geschehen.

Der bekannteste Orden ist der Verdienstorden. Er wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet und wird in acht verschiedenen Stufen verliehen: Verdienstmedaille, Verdienstkreuz am Bande, Verdienstkreuz 1. Klasse, Grosses Verdienstkreuz, Grosses Verdienstkreuz mit Stern, Grosses Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, Grosskreuz und Sonderstufe des Grosskreuzes. Nur in seltenen Fällen wird der Verdienstorden aber vom Bundespräsidenten selbst ausgehändigt. In der Regel übernehmen dies die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister.

Einzelheiten regelt das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Es bestimmt auch, unter welchen Bedingungen eine Auszeichnung wieder entzogen werden kann und unter welchen Umständen ausländische oder frühere deutschen Orden und Ehrenzeichen getragen werden dürfen.

Autor: VHSt, Quelle BMI
Fotos: BADV, BMI

HBZ · 10/2015
 
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