Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
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Vor rund 100 Jahren gab es ein hamburgisches Bürgerrecht!
Unsere langjährige Vorstandskollegin Marion Schultz, geb. Siek, hat uns die beiden Dokumente aus den Familien-Erinnerungen zur Einsicht überlassen.
Das rechte Dokument weist aus, dass ihr Grossvater, Friedrich Wilhelm Siek, am 3. Dezember 1880 in Hamburg geboren, am 23. Dezember 1912 den untenstehenden Eid abgeleistet hat und damit das hamburgische Bürgerrecht erworben hat.
Der Bürgereid
Ich gelobe und schwöre zu Gott, dem Allmächtigen, dass ich der freien und Hansestadt Hamburg und dem Senat treu und hold sein, das Beste der Stadt suchen und Schaden von ihr abwenden will, soviel ich vermag; dass ich die Verfassung und die Gesetze gewissenhaft beobachten, alle Steuern und Abgaben, wie sie jetzt bestehen und künftig zwischen dem Senate und der Bürgerschaft vereinbart werden, redlich und unweigerlich entrichten und dabei, als ein rechtschaffender Mann, niemals meinen Vorteil zum Schaden der Stadt suchen will. So wahr mir Gott helfe!
Leider besitzen wir keine weiteren Informationen, was es mit dem hamburgischen Bürgerrecht auf sich hatte, wer es erlangen konnte und so weiter.
Wer aus unserem Leserkreis kann unsere Neugier befriedigen und uns aufklären?
Auf Post von Ihnen freut sich die HBZ-Redaktion!
Autor: VHSt
HBZ · 07/2011
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