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Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Abgasen beschlossen

Senat legt neuen Luftreinhalteplan vor

Vor kurzem hat der Senat die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans beschlossen. Nach umfangreichen Berechnungen ist nun klar, wo die Probleme liegen und mit welchen Maßnahmen diese gelöst werden.

Damit legt Hamburg als erste Großstadt einen Plan vor, der alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin berechnet. Die erstmaligen detaillierte Berechnungen haben ergeben: Das Problem erscheint in den Jahren bis 2020 handhabbarer als noch 2012 im letzten Luftreinhalteplan angenommen. Gründe dafür sind die erwartete Erneuerung der Dieselflotte und die Abnahme des Verkehrs im Innenstadtbereich. Hinzu kommt der aktuelle Trend zu alternativen Antrieben und zum Radverkehr. Schon jetzt wirken sich positiv u.a. die Förderung der Elektromobilität und die Milliardeninvestitionen in saubere Busse und einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr mit neuen U- und S-Bahnlinien aus.

Neu war auch die Erkenntnis, dass die Hintergrundbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen am Nordufer der Elbe ein erhebliches Problem für die Luftqualität ist. Dem soll mit neuen und zusätzlichen Anstrengungen im Hafen begegnet werden.

  • 2014 lag die Belastung mit Stickstoffdioxid an 40,8 Kilometern über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (Jahresmittelwert). Rund 41.500 Menschen waren betroffen. Nach den Rechenmodellen sinkt die Zahl der betroffenen Menschen bis zum Jahr 2020 auf dann nur noch gut 1.300 Personen an Straßenabschnitten von 1,8 Kilometern Länge.

  • Für jeden Abschnitt mit Grenzwertüberschreitung wurde genau berechnet und abgewogen, mit welchen Maßnahmen die Grenzwerte einzuhalten sind. Es wurden zehn in der ganzen Stadt wirksame Maßnahmenpakete geschnürt. Darüber hinaus werden gezielt lokale Maßnahmen wie der Einsatz emissionsarmer Busse, Verkehrsverstetigungen und Durchfahrtsbeschränkungen ergriffen.

  • Für die lokalen Maßnahmen mussten dabei immer auch mögliche Verlagerungseffekte berücksichtigt werden: Führt eine Verengung oder Einschränkung zu mehr Verkehr und hoher Belastung in den Nebenstraßen? Wenn ja: Ist das zumutbar und verhältnismäßig?

  • Ziel des Senats war es dabei, ausgewogen sowohl eine gute verkehrliche Erreichbarkeit in der Stadt als auch ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sicherzustellen.

  • Das Hamburger Straßennetz hat eine Gesamtlänge von rund 4.000 Kilometern. Uneingeschränkte Fahrverbote wird es nicht geben, schon weil dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Bereits berechnet war, dass eine Umweltzone in Hamburg nicht zur Verbesserung der Luftqualität geführt hätte.

  • Auf zwei Abschnitten von wenigen hundert Metern wird es künftig eine Durchfahrtsbeschränkung für bestimmte Fahrzeuge geben: An der Max-Brauer-Allee für Diesel-Fahrzeuge (LKW und PKW), die nicht die Abgasnorm Euro 6[1] erfüllen, und für LKW in der Stresemannstraße[2]. Das ist vertretbar, weil für den Durchfahrtverkehr leistungsfähige Alternativrouten existieren. Der Anliegerverkehr ist davon nicht betroffen. Dazu zählen zum Beispiel Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre. Ziele, die in diesen Abschnitten liegen, können also weiterhin mit jedem Fahrzeug erreicht werden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 5. November 2014 verlangt, einen durchgerechneten neuen Luftreinhalteplan vorzulegen. Dafür wurde eine Frist bis zum 30. Juni 2017 gesetzt. Der Plan soll aufzeigen, mit welchen Maßnahmen schnellstmöglich die EU-Grenzwerte eingehalten werden. Der Plan geht in die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebene öffentliche Auslegung und soll nach der Einarbeitung eventueller Stellungnahmen final beschlossen werden.

Insgesamt ist die NO2-Belastung in Hamburg seit 2010 zurückgegangen. An vier Messstationen von 15 wird der EU-Grenzwert derzeit noch überschritten: An der Max-Brauer-Allee, der Habichtstraße, Stresemannstraße und an der Kieler Straße. Bei der Feinstaubkonzentration gibt es in Hamburg anders als in anderen Städten keine Überschreitungen.

Die im Plan vorgesehene Beschränkung für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee steht noch unter dem Vorbehalt eines höchstrichterlichen Urteils: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nach einer sogenannten Sprungrevision gegen ein Urteil des VG Düsseldorf voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Frage entscheiden, ob Länder und Kommunen tatsächlich lokale Beschränkungen für bestimmte Motorentypen an einzelnen Straßen anordnen dürfen.

Größer als bislang angenommen ist die Luftbelastung aus dem Hafen an einigen Straßen in Altona, z.B. an der Palmaille, der Großen Elbstraße oder in Neumühlen. Dort trägt der Hafenhintergrund laut Modellrechnung zu rund 80 Prozent zur NO2-Belastung bei. Hier lässt sich allein mit Verkehrsmaßnahmen der Grenzwert nicht einhalten. Neue und zusätzliche Maßnahmen sollen hier Entlastung schaffen: Beispielsweise ist am Burchardkai der HHLA der Einsatz von vier sogenannten PowerPacks geplant - Containern mit Flüssiggas (LNG), die während der Liegezeit an Bord von Schiffen gehievt werden und statt der Schiffsdiesel-Motoren für eine abgasarme Energieversorgung der Frachter sorgen. Am Terminal Altenwerder soll es eine zusätzliche Landstromanlage geben, ebenso an einem Terminal des Betreibers Eurogate.

Daneben arbeitet der Senat an der emissionsarmen Versorgung von Kreuzfahrtschiffen, stattet die Hadag-Fähren mit Filtern und Stück für Stück mit abgasärmeren Antrieben aus und bereitet ein Bonus-Malus-System beim Hafengeld vor, das sauberen Schiffen Rabatte einräumt. Hinzu kommen die Elektrifizierung bei der Hafenbahn und die abgasarme Nachrüstung von Diesellokomotiven. Moderne Euro-6-LKW sollen im Hafen über ein Anreizsystem gefördert werden, Umfuhren im Hafen sollen verstärkt auf dem Wasserweg statt per LKW stattfinden.

Der Senat geht davon aus, dass der Plan den Vorgaben des Gerichts entspricht.

Autor: VHSt
Fotos: mediaserver.hamburg.de / Kai Hegeler

HBZ · 06/2017
 
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