VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
 
Aktuelle Ausgabe
Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg

Das Mitgliedermagazin

Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

 

Mitglied werden

Profitieren Sie von der Mitgliedschaft im VHSt. Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.

 

BESONDERE VERANSTALTUNGEN


 

Top-Themen

Tempolimit

Mehrheit für Tempolimit auf Autobahnen

Über die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer (52 Prozent) ist der Meinung, dass es in Deutschland ein generelles Tempolimit auf Autobahnen geben sollte.

Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im Juni 2017 vom Marktforschungsinstitut Ipsos bei 2.000 Personen über 18 Jahren durchgeführt wurde. Nur eine geringe Minderheit (ein Prozent) hat zu der Frage keine Meinung. Ebenfalls 52 Prozent aller Befragten gaben an, dass mit einem Tempolimit die Zahl der Verkehrstoten gesenkt werden könnte. Im Jahr 2016 sind 393 Menschen auf deutschen Autobahnen ums Leben gekommen.

Die Ansichten von Männern und Frauen unterscheiden sich erheblich: Bei den Frauen befürworten zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) ein Tempolimit, bei den Männern sind lediglich 38 Prozent dafür. Auffällig sind auch die Unterschiede in den Altersgruppen: Während sich 67 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer ab 55 Jahren für ein Tempolimit aussprechen und 32 Prozent diese Frage mit Nein beantworten, sind bei den 18- bis 34-Jährigen nur 38 Prozent dafür, 61 Prozent dagegen.

Von den Befürwortern eines Tempolimits sprachen sich die meisten (59 Prozent) für Tempo 130 als verbindliche Vorgabe aus.

Der DVR weist darauf hin, dass zu schnelles Fahren eine der Hauptunfallursachen darstellt und - auch auf Autobahnen - für zahlreiche schwere Unfälle ursächlich ist. Zudem erinnert der DVR daran, dass die bereits seit vielen Jahren auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h keine unverbindliche Empfehlung darstellt. Vielmehr könne eine erhebliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall als Teilschuld gewertet werden.

Autor: VHSt (Quelle/Foto: DVR, Pixabay)

HBZ · 10/2017
 
Weitere Meldungen:

Aufgeblättert: Buchtipp

Pfeffersäcke mit Nilpferdpeitsche

"Pfeffersäcke" - so nannte der Volksmund die durch Gewürzhandel wohlhabend gewordenen Kaufleute der norddeutschen Hanse spöttisch....
HBZ · 3/2024
 

Geschichten aus Hamburgs Geschichte

Das Chilehaus

Ikone des Backsteinimpressionismus: Das Chilehaus wurde vor 100 Jahren fertiggestellt...
HBZ · 3/2024
 

Nachwuchsnetzwerk zu Besuch

Neujahrsfeier YouNet

Auch in diesem Jahr fand die Neujahrsfeier des Nachwuchskräftenetzwerks YouNet in den Räumlichkeiten des Vereins Hamburger Staatsbeamten r. V. statt....
HBZ · 3/2024
 

Erfolgreichster Bildungsminister Deutschlands tritt ab

Schulsenator a. D. Ties Rabe

Es ist mehr als ungewöhnlich, dass ein scheidender Bildungsminister mit Lob überhäuft wird....
HBZ · 3/2024
 

Ihr Recht in der Praxis

Schlechte Bewertung - was tun?

Heute möchte ich Ihnen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema "Beurteilung" vorstellen (Urteil des 2. Senats vom 12. Oktober 2023, Aktenzeichen 2 A 7.22) - ...
HBZ · 3/2024
 

Das Netzwerk des Führungsnachwuchses

Die Ratten-AG

Sie nennen sich selbst "Ratten". Es zeugt von Selbstbewusstsein und Humor, sich nach Tieren zu benennen, die viele eher als Schädlinge betrachten würden. Dabei gelten die Nager zugleich ...
HBZ · 3/2024
 
 
 
 

TOP