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Hamburg macht's vor

Beihilfereform für Beamte

Als erstes und bisher einziges Bundesland will Hamburg es seinen Staatsdienern ermöglichen, auch Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu werden.

Der Gesetzesentwurf des Hamburger Senats sieht vor, dass alle hamburgischen Beamtinnen und Beamte unter 55 Jahren bald die Wahl haben, wie sie sich versichern möchten. Zwar können sich Beamte auch jetzt schon freiwillig in der GKV versichern. Aber sie werden dabei wie Selbstständige behandelt: Sie müssen den Beitrag komplett selbst übernehmen und auf Beihilfe verzichten. Das war bisher nur für wenige sinnvoll.

Durch die Reform können sich Beamte wohl bald eine pauschale Beihilfe durch ihren Dienstherrn in Höhe der Hälfte des GKV-Beitrags auszahlen lassen, statt die prozentuale Beihilfe in einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Anspruch zu nehmen. Die Bürgerschaft muss zwar nun noch darüber abstimmen, aber alle Weichen sind gestellt und ein Inkrafttreten zum 1. August 2018 wird erwartet. Rund 2.400 Hamburger Beamte können dann direkt von der Beihilfereform profitieren, denn so viele sind trotz fehlender Beihilfe schon heute in der GKV versichert. Dies wird die Freie Hansestadt Hamburg geschätzte 5,8 Millionen Euro kosten. Wechselwillige PKV-Versicherte sind in dieser Kalkulation noch nicht enthalten. Hier könnte sich eine Differenz zur Beihilfe in der PKV ergeben, die Zusatzkosten verursachen könnte.

Der Wechsel ist nur einmal möglich, da "Optimierungsstrategien" vermieden werden sollen, bei denen das jeweils zur Lebenssituation besser passende Versicherungsmodell ausgesucht wird, da so das Prinzip der Solidargemeinschaft der gesetzlichen und das Rücklagenmodell der privaten Krankenversicherung hinfällig wären.

Des einen Freud', des anderen Leid

Ärzte, private Krankenversicherungen und entsprechende Lobbyisten sind von der Hamburger Beihilfereform alles andere als begeistert und scheinen außerhalb der Tore der Hansestadt mit ihren Bedenken auf großes Gehör zu stoßen: Zwar gibt es für die Beihilfereform Lob aus allen Ecken, aber kein anderes Bundesland traut sich, diesen Schritt mitzugehen. Olaf Scholz, Hamburgs Erster Bürgermeister, sieht seinen Kurs allerdings zukunftsweisend.

Mit dieser Reform wird nicht nur ein wichtiger Schritt zur sozialen Gerechtigkeit getan. Es gibt auch viele Beamtinnen und Beamte, die davon profitieren:

  • Kinderreiche Familien, die jedes Kind selbst in der PKV versichern müssen
  • Frauen, die in der PKV immer höhere Beiträge zahlen müssen
  • Ältere Beamte, die gerade verbeamtet werden, da sich die Beitragshöhe maßgeblich nach dem Eintrittsalter richtet
  • Ältere Beamte, die schon in der PKV in einem alten und somit teuren Tarif versichert sind
  • Beamte mit einem nicht erwerbstätigen Partner, der in der PKV nicht mitversichert ist
  • Teilzeitbeschäftigte mit einem zu hohen Beitrag bei niedrigem Einkommen
  • Beamte mit Vorerkrankungen und/oder Behinderungen, die hohe Zuschläge bezahlen müssen

"Mit der bundesweit einmaligen Regelung schreibt Hamburg Sozialgeschichte. Ein moderner Sozialstaat sichert alle gleichermaßen ab und grenzt niemanden aus. Hamburg leistet mit der Reform einen Beitrag, das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen. Wir wollen ein fairer Arbeitgeber sein, der nicht auf Kosten gesetzlich versicherter Beamter spart", so Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz.

Doch nicht alle Beamtinnen und Beamte profitieren von der Reform. Ein Wechsel in die GKV wäre nachteilig für:

  • Gut verdienende Beamtinnen und Beamte, da sich die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags nach dem Einkommen berechnet
  • Vollzugsbeamte, Polizeivollzugsbeamte im aktiven Dienst, Bundespolizisten und, je nach Land, auch Feuerwehrleute, da diese im Rahmen der Heilfürsorge vollständig über den Staat versichert sind

Nicht allen ist ein Wechsel erlaubt

Bundeswehrsoldaten müssen im Bedarfsfall den Truppenarzt aufsuchen. Für sie ist die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bindend und kein Wechsel in die GKV vorgesehen. Auch Beamten, die über 55 Jahre alt oder pensioniert sind, wird durch diese Beihilfereform kein Wechselrecht eingeräumt. Dabei sind die Beiträge zur PKV gerade bei diesen Beamten oft durch überalterte Tarife und jährliche Erhöhungen so hoch, dass ein Wechsel in die GKV trotz abgespeckter Leistungen eine überlegenswerte Alternative gewesen wäre. Das derzeitige Krankenversicherungsgesetz verhindert dies jedoch.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Bei der PKV steigen die Beiträge oftmals jährlich, sind aber einkommensunabhängig und fußen auf Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Hier muss der Versicherte bei allen Rechnungen in Vorleistung gehen, bekommt aber durch die Beihilfe einen Anteil von in der Regel 50 bis 80 Prozent der Kosten durch den Dienstherren und den Rest durch die PKV erstattet, sofern keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Je nach Tarif werden u. a. alle Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Sonderbehandlungen im Krankenhaus und viele alternative Heilansätze übernommen.

Die Beiträge der GKV berechnen sich auch für Beamte ausschließlich nach ihrem Einkommen und unterliegen zwar ebenfalls Beitragssteigerungen, die jedoch meistens sehr moderat ausfallen. Vorerkrankungen führen nicht mehr zu höheren Beiträgen und nicht erwerbstätige Partner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Es werden jedoch nur Basisleistungen geboten, die nur durch private Zusatzversicherungen wie einer Zahnzusatzversicherung aufgebessert werden können.

Autor: VHSt

HBZ · 02/2018
 
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