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Vorsicht bei Vorkasse

Immer mehr gefälschte Onlineshops

Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestell- und Bezahlmöglichkeiten an.

Gepaart mit oftmals wesentlich günstigeren Preisen als im Einzelhandel und kurzen Lieferzeiten, ist es kein Wunder, dass immer mehr Konsumenten Kleinigkeiten, aber auch große Artikel wie teure Elektronik oder Möbel online kaufen. Doch immer öfter sind die vermeintlich tollen Online-Shops nur gut gemachte Fälschungen.

Fake-Shops, also gefälschte Internet- Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender und seriöser Onlineshops, nur unter anderem Namen. Bei einer Bestellung verschicken die Betrüger entweder minderwertige Ware oder liefern überhaupt nicht. Oft täuschen sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig zu machen.

So können Sie sich schützen:

Vergleichen Sie die Preise mit anderen Shops. Ist ein Preis zu gut, um wahr zu sein, ist er es meistens auch nicht.

Geben Sie den Shop-Namen bei Google ein und suchen Sie in Hilfeforen nach Berichten von Käufern, die den Betrügern vielleicht schon auf den Leim gegangen sind. Ist es ein seriöser Shop, werden Sie positive Berichte finden.

Zahlen Sie nicht per Vorkasse mit Überweisung, denn ist die erst mal getätigt, ist Ihr Geld weg. Nutzen Sie lieber Bezahldienste wie PayPal, Paysafe oder Western Union, bei denen Ihr Einkauf versichert ist, oder ein SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, wobei Sie nicht die Acht-Wochen-Frist, in der eine Rückbuchung möglich ist, verstreichen lassen dürfen. Am besten wählen Sie den Kauf auf Rechnung nach Erhalt der Ware.

Im Zweifel erkundigen Sie sich bei der
Verbraucherzentrale über den Online-
Händler.

Wenn Sie bereits Opfer wurden

Sichern Sie alle Beweise für Ihren Onlinekauf und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, wenn diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können betrügerische Onlineshops gelöscht und andere Konsumenten geschützt werden.

Autor: Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

HBZ · 11/2018
 
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