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Wichtige Information für unsere Mitglieder

SEPA

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung.

S E P A - kein Problem für Sie!

In diesen Tagen häuft sich vermutlich die Post in Ihrem Briefkasten. Versicherungen, Vermieter, Banken, Vereine etc. schreiben Ihnen wegen der "Single Euro Payment Area" (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) - kurz SEPA.

Spätestens ab Februar 2014 löst das europäische Zahlungsverfahren das bisherige deutsche Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab.

Was bedeutet SEPA für Ihre Mitgliedschaft im VHSt?

Wenn Sie bisher schon Ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlt haben, müssen Sie nichts unternehmen! Es bleibt alles beim Alten, wir kümmern uns um die SEPA-Umstellung. Der VHSt stellt Ihre Beitragszahlung auf SEPA-Lastschrift um und zieht sie wie bisher zu dem vereinbarten Termin ein. Dabei wird die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

In diesem Zusammenhang ist der VHSt verpflichtet, Ihnen die sogenannte

"Gläubiger-Identifikationsnummer" (DE 52HBZ00000909960)

und die "Mandatsreferenznummer" (Ihre Mitgliedsnummer, ggfs. um weitere Kennungen ergänzt) zu nennen. Diese Angaben finden Sie künftig bei allen Lastschrifteinzügen. Der Beitragseinzug für 2014 erfolgt noch nach dem alten Verfahren.

Sofern Sie Fragen zu der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren haben, setzen Sie sich gerne mit unserem Büro in Verbindung.

Autor: VHSt

HBZ · 12/2013
 
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