
Servicestelle Nachbarschaftshilfe
125 Euro pro Monat für Alltagshelfer
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf bis zu 125 Euro pro Monat für Nachbarschaftshilfen und Haushaltshilfen - unabhängig vom Pflegegrad.
Dieser Aufwand wird von den Pflegekassen erstattet, sofern die Nachbarschaftshelfer oder Haushaltshilfen registriert sind. Die zentrale Anlaufstelle für diese Registrierung ist in Hamburg die "Servicestelle Nachbarschaftshilfe", eine bundesweit bislang einmalige Einrichtung, die Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer- Storcks im August eröffnet hat. Die Registrierungsstelle, über die die Helfer auch unfall- und haftpflichtversichert sind, wird vom Deutschen Roten Kreuz Hamburg-Eimsbüttel betrieben. Neben der Registrierung finden in der Servicestelle auch Schulungen, Beratungen und Treffen zum Erfahrungsaustausch statt.
Voraussetzung für eine Registrierung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person und deren Nachbarschaftshilfe nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Auch dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige von einer Helferin beziehungsweise einem Helfer betreut werden. Der Aufwand der ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer kann durch die Pflegebedürftigen mit bis zu fünf Euro pro Stunde entschädigt werden. Für eine im Haushalt beschäftigte Haushalts- oder Betreuungshilfe muss ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden. Bereits vorliegende Anerkennungen der Pflegekassen für Nachbarschaftshelfer bleiben weiterhin wirksam. Es wird dennoch empfohlen, sich an die "Servicestelle Nachbarschaftshilfe" zu wenden und neu registrieren zu lassen.
Servicestelle Nachbarschaftshilfe
(im Büro des DRK-Kreisverbandes Hamburg-Eimsbüttel e. V.)
Hoheluftchaussee 145, 20253 Hamburg
Tel.: (040) 41 17 06 21
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. und Di.: 14 bis 16 Uhr; Do.: 11 bis 14 Uhr
Sprechzeiten vor Ort und Registrierung:
Di.: 8 bis 13 Uhr; Do.: 15 bis 19 Uhr
E-Mail:
info@nachbarschaftshilfe-hh.de
HBZ · 09/2018
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