Pauschale Beihilfe
Krankenversicherung
Seit dem 1. August 2018 können erstmals in Deutschland Beamtinnen und Beamte in Hamburg einen Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form der pauschalen Beihilfe erhalten (die HBZ berichtete).
Das neue Angebot erfreut sich laut der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) einer starken Nachfrage. Die BGV berichtete am 31. Januar 2019 in einer Pressemitteilung, dass bereits 1.015 Beamtinnen und Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg das Angebot nutzten und weitere Anträge in Bearbeitung seien. Wegen des bundesrechtlich geregelten Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung steht das Hamburger Modell nur neuen beziehungsweise bereits gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten offen.
Während sich im allgemeinen Verwaltungsdienst laut der BVG fast bis zu 50 Prozent der neuen Beamtinnen und Beamten für das Angebot der pauschalen Beihilfe entscheiden, liegt die Nutzung in den höheren Besoldungsgruppen darunter. Bei Lehrerinnen und Lehrern zum Beispiel beträgt die Nutzungsquote rund 20 Prozent. Für Polizeikräfte und Feuerwehrleute, die Heilfürsorge erhalten, besteht hingegen keine Veranlassung, die pauschale Beihilfe zu nutzen.
Seit August musste im Jahr 2018 circa eine Million Euro für die pauschale Beihilfe aufgewendet werden. Damit liegen die Kosten unter der bisherigen Prognose, wonach für ein ganzes Jahr 5,8 Millionen Euro veranschlagt wurden. Der Senat hatte ursprünglich geschätzt, dass circa 2.400 Beamtinnen und Beamte bereits früher gesetzlich versichert waren und ihre Beiträge bisher vollständig selbst gezahlt hatten. Genaue Zahlen darüber stehen nicht zur Verfügung. Dass offenbar weniger Beamtinnen und Beamte bereits früher gesetzlich versichert waren, führt dazu, dass die pauschale Beihilfe mit geringeren Einführungskosten verbunden ist.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand der BVG wird die Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Ländern Berlin, Brandenburg und Thüringen seitens der Landesregierungen bereits umgesetzt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Modell Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.
Dem dbb liegen andere Zahlen vor
In einer Mitteilung vom 1. Februar 2019 schrieb der dbb, dass es zwar richtig sei, dass 1.000 von 2.500 bereits vorhandenen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten einen solchen Antrag gestellt haben. Diese Beamtinnen und Beamten mussten bislang jedoch den vollen Krankenkassenbeitrag selbst tragen, weil der Dienstherr FHH dazu keinen Zuschuss zahlte und die privaten Krankenkassen - auch wegen möglicher Vorerkrankungen - die Aufnahme ablehnten oder hohe Beiträge forderten, welche die Beamtinnen und Beamten nicht zahlen konnten. Die in der Pressemitteilung erwähnten zum 1. Oktober 2018 eingestellten Beamtenanwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst (Ausbildung zum ehemaligen mittleren Dienst) hätten sich zu über 50 Prozent für das neue Angebot entschieden. Hier sind laut dbb jedoch nur 50 neue Anwärter eingestellt worden, von denen sich 26 für das neue Modell entschieden haben.
Andere Bereiche fielen damit aber unter den Tisch bzw. würden in der Pressemitteilung der BGV nur sehr knapp erwähnt. Im Lehrerbereich sind es laut Pressemitteilung lediglich 20 Prozent. Die neuen Beamtinnen und Beamten in der Steuerverwaltung, in der Justiz sowie Anwärter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) - Ausbildung für höhere Besoldungsgruppen; ehemals gehobener Beamtendienst - werden überhaupt nicht erwähnt. dbb Landeschef Rudolf Klüver: "Nach unseren Erkenntnissen ist die pauschale Beihilfe eben kein Erfolgsmodell, denn wenn man alle seit dem 1. August 2018 neu eingestellten Beamtenanwärter und deren Anträge zusammenzählt, kommen wir auf eine Zahl von knapp 15 Prozent."
Eine erste umfassende Bilanz zur Nutzung der pauschalen Beihilfe wird der Senat nach Ablauf eines gesamten Haushaltsjahres ziehen.
Autor: VHSt
HBZ · 03/2019
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