Datenethikkommission
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit KI
Der Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz sowie der Umgang mit Daten bergen große Potenziale.
Gleichzeitig stellen sich zahlreiche ethische und rechtliche Fragen: Was verändert sich durch den Einsatz im Leben der Bürgerinnen und Bürger, in der Wirtschaft und in der Gesellschaft? Welche Rolle wollen wir den neuen Technologien in der Zukunft zukommen lassen? Welche ethischen Grenzen gibt es für den Einsatz von algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungssystemen und andere datenbasierte Geschäftsmodelle?
Antworten auf diese Fragen soll die Datenethikkommission der Bundesregierung geben, deren Einsetzung die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise soll sie ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln. Die Kommission ist ein unabhängiges und eigenverantwortliches Expertengremium. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bilden eine Geschäftsstelle. Ein Abschlussbericht wird voraussichtlich Ende Oktober 2019 vorliegen.
Autor: VHSt
HBZ · 05/2019
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