Anpassung an die Wirtschaftslage
Senat bringt Erhöhung der Bezüge auf den Weg
Hamburg überträgt den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 auf die Beamtinnen und Beamten der Stadt.
Deren Besoldung sowie die Versorgung der ehemaligen Beamtinnen und Beamten soll entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.
Der Senat beschloss am 28. Mai 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/ 2021. Danach sollen die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent erhöht werden. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter werden sowohl im Januar 2019 als auch im Januar 2020 jeweils um 50 Euro erhöht, daneben erhalten sie ab 2019 einen Tag mehr Urlaub.
Der Gesetzentwurf wird nun nach den gesetzlich vorgesehenen Regelungen den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbänden zugeleitet und im Landespersonalausschuss beraten. Abschließend wird die Bürgerschaft über den Gesetzentwurf entscheiden.
Autor: VHSt
HBZ · 07/2019
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