EU-Kommissions Notifizierungsverfahren
Hamburger Klimaschutzgesetz bestätigt
Wie erwartet hat die Europäische Kommission das Hamburger Klimaschutzgesetz genehmigt.
Das Ölheizungsverbot war neben dem Stromdirektheizungs- und Klimaanlagenverbot nach europarechtlichen Vorschriften notifizierungspflichtig und wurde deshalb am 20. Dezember 2019 bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes und die Verfassungsänderung, die den Klimaschutz als Staatsziel in der Hamburger Verfassung verankert, sind bereits in Kraft getreten.
Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: "Es ist gut, dass die EU-Kommission das Hamburger Klimaschutz-Gesetz wie von uns erwartet bestätigt hat. Für die Klimapolitik des Senats stellt das Öl-Heizungsverbot einen wichtigen Baustein dar. Mit diesem Baustein können wir die Klimapolitik in Hamburg erfolgreich fortschreiben. Um die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen, müssen wir weitreichende Förderprogramme aufsetzen, um Wachstumsimpulse in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit auszulösen. Nun kann die Hamburgische Bürgerschaft die zurückgestellten Vorschriften verabschieden.
Autor: VHSt
HBZ · 05/2020
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