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Strengere Strafen zum Schutz von Radfahrern

Für Autofahrer gelten seit Ende April 2020 strengere Regeln und höhere Strafen, die besonders Fahrradfahrer schützen sollen.

Strengere Strafen zum Schutz von Radfahrern
Im Stau die Rettungsgasse zu befahren kann bis zu 320 Euro, zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot kosten, Halten oder gar Parken auf einem Schutzstreifen für Fahrräder bis zu 100 Euro und einen Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, Seitenstreifen und linksseitig angelegten Radwegen kostet nun bis zu 100 Euro. Der Abstand beim Überholen eines Fahrradfahrers muss innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter betragen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h gibt es einen Punkt und 70 Euro innerorts und 60 Euro außerorts. Ist man innerorts mehr als 21 km/h zu schnell, kann man den Führerschein für einen Monat verlieren und die Strafe beträgt 80 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Außerorts ist der Schein bei einer Übertretung von 26 km/h weg und die Strafe beträgt 95 Euro.

Auch das falsche Parken wird strenger bestraft. Wer an einer unübersichtlichen Kreuzung parkt, zahlt nun 35 statt 15 Euro. Parken oder Anhalten in zweiter Reihe, unberechtigtes Parken auf Behinderten-, Elektroauto- und Carsharing-Parkplätzen sowie in einer Feuerwehrzufahrt kostet nun 55 Euro. Werden Rettungsfahrzeuge behindert, kostet das Parken sogar 100 Euro. Wer bei der Nutzung einer Blitzer-App erwischt wird, muss mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch Belästigungen von Mitmenschen durch unnötiges Verursachen von Lärm (Motor aufheulen lassen, Dauerhupen) sowie das sinnfreie "Cruisen", also immer hin- und herfahren, kann bis zu 100 Euro kosten.


Autor: VHSt


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HBZ · 06/2020

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