Gegen Leerstand
Hamburger Wohnraumschutzbericht 2018 vorgelegt
Der Senat informiert mit dem Wohnraumschutzbericht die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über die Aktivitäten zum politisch bedeutsamen Thema Wohnraumschutz.
Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt auch ein dauerhafter Wohnungsleerstand. Hamburg hat seit einigen Jahren eine der niedrigsten Leerstandsquoten bundesweit, sie lag 2018 bei 0,5 Prozent. Dies ist ein Zeichen für einen nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt. Zudem sind die Bezirksämter in den letzten Jahren gezielt gegen dauerhafte Leerstände vorgegangen und haben 2018 u. a. vermehrt Zwangsgelder vollstreckt. Durch Aufstockungen des Personals in den Bezirksämtern um insgesamt acht zusätzliche Stellen hat der Senat den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auch personell deutlich gestärkt.
Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Onlinedienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Onlinedienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben. Diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.
Autor: VHSt
Fotos: © Karsten Bergmann auf Pixabay.com
HBZ · 09/2020
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