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Gegen Leerstand

Hamburger Wohnraumschutzbericht 2018 vorgelegt

Der Senat informiert mit dem Wohnraumschutzbericht die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit über die Aktivitäten zum politisch bedeutsamen Thema Wohnraumschutz.

Hamburger Wohnraumschutzbericht 2018 vorgelegt
Foto: © Karsten Bergmann auf Pixabay.com
2018 standen Kurzzeitvermietungen an Touristen, Wohnungsleerstand und prekäre Wohnverhältnisse im Fokus. Um besser gegen Zweckentfremdungen vorgehen zu können, legte der Senat der Bürgerschaft im August 2018 das "Dritte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Wohnungswesens" vor. Die damit eingeführten Verschärfungen des Wohnraumschutzgesetzes bilden unter anderem die Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht bei Kurzzeitvermietungen an wechselnde Nutzer (Wohnraumschutznummer). Sie verkürzen die zeitliche Ausnahmeregelung für die Vermietung an Feriengäste auf jährlich acht Wochen. Zudem hat Hamburg 2018 einen Onlinedienst entwickelt, der den Bürgerinnen und Bürgern zur Beantragung von Wohnraumschutznummern zur Verfügung steht.

Als Zweckentfremdung von Wohnraum gilt auch ein dauerhafter Wohnungsleerstand. Hamburg hat seit einigen Jahren eine der niedrigsten Leerstandsquoten bundesweit, sie lag 2018 bei 0,5 Prozent. Dies ist ein Zeichen für einen nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt. Zudem sind die Bezirksämter in den letzten Jahren gezielt gegen dauerhafte Leerstände vorgegangen und haben 2018 u. a. vermehrt Zwangsgelder vollstreckt. Durch Aufstockungen des Personals in den Bezirksämtern um insgesamt acht zusätzliche Stellen hat der Senat den Vollzug des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auch personell deutlich gestärkt.

Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Onlinedienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Onlinedienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben. Diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.


Autor: VHSt

Fotos: © Karsten Bergmann auf Pixabay.com

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HBZ · 09/2020

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