Beteiligungs- und Vergütungsbericht
Konzern Hamburg auf Kurs
Mit einem Volumen von insgesamt 1,93 Milliarden Euro haben Hamburgs öffentliche Unternehmen im vergangenen Jahr erneut auf Rekordniveau investiert.
Gegenüber dem bisherigen Rekordjahr 2018 (1,89 Mrd.) bedeutet dies noch einmal eine Steigerung um 1,9 Prozent. Die größten prozentualen Zuwächse erfolgten in den Bereichen Flughafen (+22,1, Hafen +33,5 sowie Wirtschaftsförderung +59,4). Auch die Beschäftigtenzahl hat sich erhöht, und zwar um 3,9 Prozent auf insgesamt 71.239 (2018: 68.511). Zu diesem Ergebnis kommt der vom Senat beschlossene Beteiligungsbericht 2019 für die Freie und Hansestadt Hamburg. Der Beteiligungsbericht umfasst 116 Unternehmen (82 direkte und 34 indirekte Beteiligungen). Erfasst werden unmittelbare Beteiligungen der FHH beziehungsweise der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement. Über mittelbare Beteiligungen wird berichtet, soweit es sich um mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften handelt, an denen die FHH oder die HGV mindestens eine einfache Mehrheit hält.
Die Kernpunkte:
- Bilanz 2019: Investitionen der öffentlichen Unternehmen fast zwei Milliarden Euro
- noch mehr Transparenz bei den Managervergütungen
- Ausblick 2020: Corona-Verluste der öffentlichen Unternehmen rund 400 Millionen Euro
Neben dem Beteiligungsbericht hat der Senat heute ebenfalls den Vergütungsbericht 2019 beschlossen. Inzwischen haben 96 Prozent der Geschäftsleitungen der Offenlegung ihrer Vergütung uneingeschränkt zugestimmt, Tendenz jährlich steigend (Vorjahresbericht: 91 Prozent). Auch für die diesjährige Auswertung wurde ein unternehmensinterner vertikaler Vergleich erfasst, der die maximal mögliche Sollvergütung der Geschäftsleitungen mit dem Durchschnittseinkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen in ein Verhältnis setzt. Bei den betrachteten Unternehmen über alle Unternehmensgrößen und Branchen ist die Spreizung gegenüber dem Vorjahr erneut kleiner geworden (2019: 3,80, 2018: 3,87, 2017: 3,93). Der Senat hatte 2018 einen Vergütungsmaßstab für Geschäftsleitungen entwickelt, der grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungsanpassungen darstellt. Dieser Maßstab ist gekoppelt an die durchschnittliche Tarifsteigerung der Gesamtwirtschaft.
Autor: VHSt
HBZ · 12/2020
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