VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
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Klimaschutz konkret

Solaroffensive auf Hamburgs Dächern

Der Senat hat zum Jahresende eine erste Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz und einen Klimaplan beschlossen.

Die Verordnung regelt die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht und der Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Hamburg gehört mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz im Gebäudebereich. Der Klimaplan umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunkturprojekte der Stadt. Das Klimaschutzgesetz sieht u. a. eine Pflicht zur Installation von Fotovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Ab Mitte 2021 muss beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Umweltbehörde schätzt die mögliche Einsparung durch die Fotovoltaikpflicht auf 60.000 Tonnen CO2 bis 2030.


Autor: VHSt


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HBZ · 02/2021

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