Freiwilliges Sitzenbleiben
Klassenwiederholungen großzügiger möglich
Fast ein halbes Schuljahr lang waren Hamburgs Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr nicht in der Schule.
Bisher war die Wiederholung einer Jahrgangsstufe nur im Ausnahmefall dann möglich, wenn ein Kind wegen einer besonderen, schwerwiegenden Belastung - beispielsweise Scheidung der Eltern oder monatelange Krankheit - nicht lernen konnte. In diesem Schuljahr entfällt diese Voraussetzung. Aufgrund der langen Schulschließungen wird grundsätzlich bei jedem Schüler bzw. jeder Schülerin unterstellt, dass er oder sie im letzten Schuljahr eine besondere Belastung hatte. Deshalb dürfen in diesem Jahr die Schulen am Ende des Schuljahrs im Dialog mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Klassenwiederholung ermöglichen.
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Autor: VHSt
Fotos: Pixabay.com © martaposemuckel
HBZ · 04/2021
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