Klimaschutz
Klimabeirat des Senats nimmt die Arbeit auf
Der Hamburger Senat hat sich klare Klimaschutzziele gesetzt. Der Klimaplan enthält allein rund 400 Maßnahmen.
Zudem muss sich die Stadt an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Senat ab sofort hochkarätige Unterstützung durch Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft: Der Klimabeirat berät den Senat zukünftig als unabhängiges Gremium bei der Umsetzung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und des Hamburger Klimaplans.
Der Hamburger Senat hat auf Grundlage vom § 7 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (Hmb- KliSchG) beschlossen, zu seinen Beratungen in klimarelevanten Themen einen Klimabeirat zu bilden. Dieser soll die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes Hamburger Klimaplan begleiten und Empfehlungen abgeben, die den Berichtsdrucksachen sowie den Fortschreibungen zum Klimaplan beizufügen sind. Darüber hinaus soll er Impulsgeber in der Klimapolitik sein. Folgende Aufgaben stehen damit im Zusammenhang:
Inhaltliche Begleitung und fachliche Beratung des Senats sowie der Verwaltung in Fragen der Hamburger Klimapolitik insbesondere bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Hamburger Klimaplans.
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
- Bei Bedarf des Senats Beratung in Entscheidungsverfahren betreffend Maßnahmenpaketen zu Klimaschutz bzw. -anpassung
- Bewertung der für Klimaschutz und -anpassung beschrittenen Pfade und deren Umsetzung hinsichtlich der Zielerreichung
- Entwicklung neuer Vorschläge in klimarelevanten Bereichen für zusätzliche Maßnahmenpakete und ggf. weiterer Ziele
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt für fünf Jahre durch den Senat. Der Klimabeirat tagt regelmäßig, mindestens zweimal jährlich. Die Mitglieder arbeiten weisungsunabhängig und uneigennützig auf ehrenamtlicher Basis. Die Aufgaben der Geschäftsstelle für den Klimabeirat werden von der Leitstelle Klima in der BUKEA übernommen.
Autor: VHSt
HBZ · 06/2021
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