Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken
Ombudsstellen vermitteln in der Jugendhilfe
Als im Jahr 2016 Kinder in staatlicher Obhut starben, wurde von vier Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft eine Enquête-Kommission eingesetzt, die die Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten zum Ziel hatte.
Sie empfahl, Ombudsstellen einzurichten. Die ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen sollen Familien als neutrale Ansprechpartner zur Seite stehen. Sie können bei Konflikten im Feld der Jugendhilfe vermitteln. Ombudspersonen heben Entscheidungen des Jugendamtes nicht auf. Sie können aber helfen, das Zusammenwirken von Familien und Jugendhilfe zu verbessern.
Bisher wurde der Einsatz ehrenamtlicher Ombudsleute seit 2015 im Bezirk Hamburg-Mitte erprobt. Nun sollen sie schrittweise in jedem Bezirk eingesetzt werden. Eine Fachstelle, deren Trägerschaft nun ausgewählt wurde, dient als zentrale Anlaufstelle. Der ausgewählte Verband Kinderund Jugendarbeit Hamburg e. V. soll u. a. Fragen entgegennehmen und weiterleiten, fachlichen Austausch und Weiterbildungen organisieren sowie neue Ombudsleute gewinnen und ausbilden. Der erfahrene Träger wird diese Fachstelle in den kommenden Monaten aufbauen. Die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2021 beginnen. Die Sozialbehörde wird den Betrieb mit jährlich bis zu 500.000 Euro finanzieren.
Autor: VHSt
HBZ · 07/2021
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