Wohnen
Mietwohnungen werden vor Umwandlung geschützt
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird in ganz Hamburg künftig in allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig sein.
Dazu hat der Senat die Verordnung über die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Bildung von Wohneigentum nach § 250 Absatz 1 Satz 3 BauGB beschlossen. Die Genehmigungspflicht ist eines der wichtigen Instrumente, die das im Juni dieses Jahres in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes geschaffen hat, um Wohnungsbau zu erleichtern und Mieter vor Verdrängung aus ihren Wohnungen zu schützen. Die Genehmigungspflicht gilt zunächst bis zum 31.12.2025. Mit dem Erlass der Verordnung ist Hamburg bundesweiter Vorreiter bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes.
Autor: VHSt
HBZ · 12/2021
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