Erstattung
Neuregelung zur Verzinsung von Steueransprüchen
Wer dem Staat Steuern schuldet, muss diese mit entsprechender Verzinsung zurückzahlen, wenn z. B. die Abgabefristen bei der Steuererklärung nicht eingehalten wurden.
In der Vergangenheit war eine Verzinsung mit jährlich 6 Prozent vorgesehen. Im Juli 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Regelung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist. Der Bund beschloss eine Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019, mit nunmehr 1,8 Prozent pro Jahr.
Zu viel gezahlte Zinsen auf Steueransprüche ab 2019 müssen nun vom Staat zurückgezahlt werden. Hamburgerinnen und Hamburger müssen dafür nichts tun: Die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge erfolgt automatisch. Seit Mitte Februar werden die geänderten Zinsbescheide verschickt.
Wurden zu viele Steuern gezahlt, wurde die Steuererstattung bis zum 8. Juli 2021 mit 6 Prozent verzinst. Diese Zinsen müssen aufgrund des Vertrauensschutzes trotz der Gesetzesänderungen nicht zurückgezahlt werden.
Autor: VHSt
HBZ · 03/2023
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