Planungssicherheit bis 2028
Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe
Die Sozialbehörde hat mit sechs Leistungserbringern der Eingliederungshilfe eine Folgevereinbarung über Trägerbudgets unterzeichnet, die Menschen mit Behinderung zugutekommt.
Vertragspartnerinnen sind BHH Sozialkontor gGmbH, Elbe-Werkstätten GmbH, Evangelische Stiftung Alsterdorf, F&W Fördern & Wohnen AöR, Leben mit Behinderung Hamburg Sozialeinrichtungen gGmbH und Stiftung Das Rauhe Haus. Insgesamt stehen in den Jahren 2024 bis 2028 auf Grundlage dieser Trägerbudgets Mittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Mit den Trägerbudgets wird eine sozialräumliche und personenzentrierte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sichergestellt. Leistungserbringer der Eingliederungshilfe erhalten damit bereits seit 2014 eine Finanzstruktur, die es ihnen ermöglicht, flexibler auf die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu reagieren und über Projekte innovative Elemente in bestehende Leistungsstrukturen zu integrieren. Auf diese Weise wird der Mensch in den Mittelpunkt der Assistenzleistungen gestellt. Zudem erhöht sich für beide Seiten die Planungssicherheit, der Verwaltungsaufwand verringert sich und es können mehr Ressourcen in die Assistenz von Menschen mit Behinderung fließen. Hamburg nimmt mit den Trägerbudgets bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Gestaltung einer zeitgemäßen und an den Bedarfen der Menschen orientierten Eingliederungshilfe ein.
Autor: VHSt
HBZ · 11/2023
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