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Top-Themen

Wer vertritt Hamburg in Berlin und wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen der Bundestagsabgeordneten?

Arbeitsplatz Deutscher Bundestag

Der Bundestag wird vom Volk gewählt und seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.

631 Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.

Hamburg ist mit 13 Abgeordneten im Bundestag vertreten.

Direkt gewählt wurden:
  • Annen, Niels, SPD
  • Bartke, Dr. Matthias, SPD
  • Fischer (Hamburg), Dirk, CDU/CSU
  • Hakverdi, Metin, SPD
  • Kahrs, Johannes, SPD
  • Özoguz, Aydan, SPD

Über Landesliste gewählte Abgeordnete:
  • Aken, Jan van, Die Linke
  • Gundelach, Dr. Herlind, CDU/CSU
  • Hajduk, Anja, Bündnis 90/Die Grünen
  • Klimke, Jürgen, CDU/CSU
  • Kruse, Rüdiger, CDU/CSU
  • Sarrazin, Manuel, Bündnis 90/Die Grünen
  • Weinberg (Hamburg), Marcus, CDU/CSU

Welche Aufwandsentschädigungen erhalten die Bundestagsabgeordneten?

1975 hat das Bundesverfassungsgericht verbindlich festgelegt, "dass die Entschädigung für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten muss, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Die Effizienz parlamentarischer Arbeit hängt zunehmend davon ab, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen. Es sollte auch für Besserverdienende nicht mit zu grossen Verlusten verbunden sein, sich für das Amt als Abgeordneter zu bewerben.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Die Amtsausstattung

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die so genannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. So wie anderen Beschäftigten werden Abgeordneten damit Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Grösse von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschliesslich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Ausserdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen.

Die Kostenpauschale

Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.

Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt ab 1. Januar 2015 monatlich 4.267,06 Euro. Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine "Werbungskosten". Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar. Denn im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an - anhand der Zahl der Abgeordneten - genau berechnet werden.

Die Büroausstattung

Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel auch die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software).

Für ihre Büroausstattung steht den Abgeordneten ein Betrag von höchstens 12.000 Euro jährlich zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus müssen sich die Mandatsträger ihre Büroausstattung selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.

Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag. Jeder Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen entscheiden. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, so kann er über den Jahresbetrag auch nur anteilig verfügen.

Was erhalten Mitarbeiter?

Ein Abgeordneter kann seine Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihm für Mitarbeiter monatlich 16.019,00 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete nicht selbst, sondern die Bundestagsverwaltung bezahlt die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, sind hiervon ausgenommen. Ihr Gehalt müsste der Abgeordnete selbst zahlen.

Welche Reisekosten werden erstattet?

Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel ausserhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.

Wie ist die Altersentschädigung geregelt?

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 festgestellt und im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 bestätigt.

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schliesst lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe

Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Massstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten unmittelbar selbst betroffen. Die Abgeordneten, die beihilfeberechtigt sind, sind von Änderungen des Beihilferechts betroffen, weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auch auf die Beamten übertragen werden. Somit sind die Abgeordneten keinesfalls von Reformen im Gesundheitssystem ausgenommen, sondern sind von diesen betroffen wie andere Versicherte auch.

Das Übergangsgeld

ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.

Arbeitsplatz Hamburgische Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft ist kein Vollzeitparlament. Grundsätzlich kann daher jeder Abgeordnete seinen Beruf weiter ausüben. Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen hinsichtlich der Unvereinbarkeit von Mandat und Ämtern im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in Unternehmen mit Beteiligung Hamburgs. In der Regel sind die Abgeordneten neben ihrer parlamentarischen Arbeit berufstätig. Um diese beiden Tätigkeiten, die für den Einzelnen eine hohe Arbeitsbelastung bedeuten, zeitlich koordinieren zu können, beginnen die Sitzungen erst am Nachmittag. Der Vorteil des sogenannten "Feierabendparlamentes" wird in der Verwurzelung der Abgeordneten in der Berufswelt gesehen. Diese soll die Entwicklung einer möglichst bürgernahen Politik fördern.

Leistungen an Abgeordnete

Jeder Abgeordnete erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von 2.641 Euro ab dem 1. Januar 2014. Dieses Entgelt muss von jedem Einzelnen versteuert werden. Dazu werden verschiedene Aufwandsentschädigungen gezahlt und es gibt noch einmalige Entschädigungen für die Anschaffung eines Computerarbeitsplatzes, zur Anmietung eines Büros bzw. dessen Ausstattung. Ausserdem erhalten alle Abgeordneten eine Dauerkarte für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) für die Zeit ihrer Mitgliedschaft in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Ihr Aufgabenspektrum

Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Kommune ist, befasst sich die Bürgerschaft nicht nur mit staatlichen, sondern auch mit kommunalen Aufgaben. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft mit ihren 121 Abgeordneten sind:
  • die Gesetzgebung,
  • die Wahl des Ersten Bürgermeisters,
  • die Bestätigung der weiteren Senatsmitglieder,
  • die Kontrolle des Senats und
  • die Beschlussfassung über den Haushalt.


Debattieren, informieren und entscheiden

Welche Aufgaben eines Abgeordneten im Deutschen Bundestag halten Sie für wichtig bzw. besonders wichtig?

Antworten der Befragten in Prozent:

Wunsch und Wirklichkeit Die Erwartungen der Bürger an den Bundestag und seine Abgeordneten sind gross. Auf die Frage, welche Aufgaben eines Abgeordneten sie für (besonders) wichtig halten, antworteten 96 Prozent der Befragten, die Parlamentarier sollen die Interessen der Bürger vertreten. 94 Prozent wünschten sich, dass sich die Volksvertreter über die Wünsche und Stimmung in der Bevölkerung informieren. Das geht aus der Bertelsmann-Studie "Sichtbare Demokratie" hervor, die die Wahrnehmung des Deutschen Bundestags in der Öffentlichkeit untersucht. Die Haupterkenntnis der Studie ist bekannt: Die Ansprüche der Bürger an Politiker sind hoch, aber ihr sichtbares Interesse an der Politik geht immer weiter zurück. Nur rund ein Viertel der Befragten (27 Prozent) hat in den vergangenen Monaten eine Bundestagsdebatte im Radio oder Fernsehen verfolgt. In den 1970er Jahren war es mehr als die Hälfte. Auf die Frage, welche Parteien im Bundestag die Opposition bilden, gaben 29 Prozent der Befragten eine falsche und 17 Prozent gar keine Antwort. Auch die Berichterstattung in den Medien über Bundestagsdebatten ging in den vergangenen Jahren deutlich zurück. 14 Zeitungen, Magazine und Online-Magazine wurden dazu ausgewertet. Von September 2013 bis August 2014 erschienen 275 Artikel, die sich mit Bundestagsdebatten beschäftigten. Acht Jahre zuvor (2005 bis 2006) waren es noch 468 Artikel.

Autor: VHSt

HBZ · 02/2015
 
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