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Neue Gesetze und Verordnungen

Das ändert sich 2021 für uns

Wie bei jedem Jahreswechsel erwartet uns auch im Januar 2021 eine ganze Reihe an neuen Gesetzen und Regelungen. Wir haben einige der wichtigsten für Sie zusammengefasst.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weg, wenn das Einkommen unter 73.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 151.000 Euro (Verheiratete) liegt. Das sind rund 90 Prozent der Steuerzahler. Für weitere 6,5 Prozent fällt der Soli zumindest teilweise weg.

Höhere Freibeträge beim BAföG

Zum Wintersemester 2021/22 werden die Einkommensfreibeträge beim Bafög erhöht. Eltern und Ehepartner können dann etwas mehr verdienen und die Kinder trotzdem förderberechtigt sein. Verheiratete Eltern können ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro (bisher 1.890 Euro) haben, Alleinerziehende 1.330 Euro (bisher 1.260 Euro). Auch unterhaltsberechtigte Kinder erhöhen den Freibetrag auf 605 Euro (bisher 570 Euro) pro Kind. Verheiratete Schüler und Studenten dürfen künftig 665 Euro (bisher 630 Euro) verdienen, ohne dass dies aufs BAföG angerechnet wird und pro Kind 605 Euro (bisher 570 Euro). Der Grundfreibetrag für eigenes Einkommen liegt unverändert bei 290 Euro monatlich wie auch der BAföG-Förderhöchstsatz mit 861 Euro.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld wird um 15 Euro erhöht. Für die ersten beiden Kinder erhält man 219 Euro pro Kind, für das dritte 225 Euro und für ein viertes 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich auf insgesamt 8.388 Euro.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung erhöht

Zum 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn von 9,35 Euro auf 9,50 Euro erhöht und zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro. Bis zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn pro Stunde dann 10,45 Euro betragen. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro pro Monat.

Grundsicherung wird erhöht

Die Regelsätze für die Grundsicherung, Sozialhilfe und Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden erhöht. Das bedeutet, dass zum Beispiel Alleinstehende mit eigener Wohnung künftig 446 Euro statt 432 Euro Grundsicherung erhalten. Der Regelsatz für Jugendliche wird von 328 Euro auf 373 Euro steigen.

Grundfreibetrag wird angehoben

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 9.744 Euro und soll 2022 auf 9.984 Euro erhöht werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der behandelnde Arzt kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines Patienten nun direkt an die entsprechende Krankenkasse weiterleiten. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung bei der Krankenkasse abrufen. 2022 soll es möglich werden, dass die Krankenkasse automatisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber übermittelt.

Einwegplastikverbot und EEG-Novelle

Ab dem 3. Juli 2021 sind in Deutschland und dem Rest der EU Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweggeschirr aus konventionellem Plastik und aus Bioplastik sowie To-go-Becher und Einwegbehälter aus Styropor verboten und die Herstellung untersagt. Bereits ab Jahresanfang soll die EEG-Novelle (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft treten. Sie sieht vor, dass 56 Prozent treibhausneutraler Strom bis 2030 und 100 Prozent bis 2050 erreicht werden. Die EEG-Umlage soll mit 6,5 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt werden. Die Novelle musste zu unserem Redaktionsschluss noch von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden.

Änderungen beim Personalausweis

Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises werden von 28,80 auf 37 Euro erhöht. Außerdem soll es nicht mehr möglich sein, eigene Passfotos mitzubringen. Die Fotos sollen aus Sicherheitsgründen in der Behörde aufgenommen oder von den Fotografen digital übermittelt werden. Außerdem sollen noch zwei Fingerabdrücke auf einem Chip im Ausweis gespeichert werden. Für Menschen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig sind, gibt es die Option, bei dem Feld "Geschlecht" ein X eintragen zu lassen.

Mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Anfang Dezember sah es noch so aus, als wenn wir ab Januar 2021 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 18,36 Euro bekommen. Sachsen Anhalts Ministerpräsident zog seine Zustimmung jedoch zurück und nun werden wohl die Gerichte entscheiden. Ab Januar bleibt es also erst einmal beim alten GEZ-Beitrag.

Neue Behindertenpauschale

Zum 1. Januar 2021 tritt die Neuregelung der Behindertenpauschale in Kraft, die Steuerpflichtige dann für den Veranlagungszeitraum 2021 geltend machen können. Die Behindertenpauschalbeträge werden verdoppelt, ein Fahrtkostenpauschbetrag von 900 Euro wird bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen eingeführt. Zudem wird auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behindertenpauschbetrags bei einem Behinderungsgrad kleiner als 50 verzichtet und die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht geknüpft, wodurch ein Behindertenpauschbetrag bereits ab einem Behinderungsgrad von mindestens 20 berücksichtigt wird.

Bauprämie, Baukindergeld und Maklerkosten

Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag der Wohnungsbauprämie steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, bei Paaren erhöht er sich von 1.024 auf 1.400 Euro. Dieser Sparbetrag wird ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert. Alleinstehende haben bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss und Ehepaare bei 70.000 Euro. Auch die Frist für das Baukindergeld wird um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bereits seit Mitte Dezember 2020 sind die Maklerkosten für Käufer gesetzlich auf maximal die Hälfte der gesamten Maklerkosten beschränkt.

Änderung des Grundgesetzes

Im September 2020 wurden zwei Artikel des Grundgesetzes geändert. Die Änderung des Artikels 104a trat sofort in Kraft und wurde ergänzt durch: "Bei der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird das Gesetz im Auftrage des Bundes ausgeführt, wenn der Bund drei Viertel der Ausgaben oder mehr trägt." Artikel 143h wurde ergänzt und trat am 31. Dezember 2020 in Kraft. Ein Auszug:

"Als Folgewirkung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 gewährt der Bund im Jahr 2020 einmalig einen pauschalen Ausgleich für Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer zugunsten der Gemeinden und zu gleichen Teilen mit dem jeweiligen Land […]"

Im November 2020 wurde das Infektionsschutzgesetz geändert bzw. ergänzt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die §§ 2 und 5. In § 2 wurde die Definition eines Risikogebiets, in dem ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bestimmten bedrohlichen übertragbaren Krankheit besteht, festgelegt. Die Einstufung erfolgt nach Ablauf eines Tages nach Veröffentlichung durch das RKI. In § 5 wurde festgeschrieben, wann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Satz 4 besteht und wann die Feststellung durch den Deutschen Bundestag wieder aufgehoben werden kann.

Um eine Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen zu schaffen, wurde das Infektionsschutzgesetz außerdem um § 28a erweitert. Hier findet sich nun eine Auflistung der Schutzmaßnahmen, die von den Landesregierungen und zuständigen Behörden im Rahmen der Pandemiebekämpfung verordnet werden können. Hierzu gehören u. a. in Absatz 1:

  • Abstandsgebot im öffentlichen Raum
  • Maskenpflicht
  • Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum
  • Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten in Betrieben, Einrichtungen oder bei Angeboten mit Publikumsverkehr
  • Untersagung oder Beschränkungen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Freizeitveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Sportausübung, gastronomischen Angeboten
  • Schließung oder Beschränkungen von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel
  • umfassendes oder zeitliches Verbot der Abgabe oder des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum
  • Regelungen für die Kontaktdatenerhebung
  • Untersagung oder Beschränkung des Betretens von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens
  • Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von An- und Versammlungen u.Ä.
  • Schließung von oder Erteilung von Auflagen für Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 (Hochschulen, Erwachsenenbildung)

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und religiöser oder weltanschaulicher Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen und die Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens sind allerdings nur zulässig, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre. Auch dürfen die Schutzmaßnahmen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben. Die erhobenen Kontaktdaten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen.

Änderungen für Auto- und Motorradbesitzer

Die Kfz-Steuer wird stufenweise ab einem Kohlendioxidausstoß von 96 Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer erhöht. Besitzer von Neufahrzeugen mit einem hohen Spritverbrauch und einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 195 Gramm CO2 pro Kilometer zahlen einen doppelt so hohen Aufschlag auf die Kfz- Steuer, während Fahrzeuge bis 95 Gramm begünstigt werden. Die Euro-5-Norm wird für alle neu zugelassenen Motorräder zur Pflicht. Die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer.

Neue Grundrente

Die Grundrente erhält ab Januar 2021, wer bereits 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (inkl. Kindererziehung und Pflege von Familienmitgliedern). Die Grundrente wird bei erfüllten Voraussetzungen automatisch gezahlt. Der maximale Grundrentenzuschlag liegt bei rund 418 Euro (brutto) monatlich.

Codes in Briefmarken

Voraussichtlich ab Frühjahr 2021 werden neue Briefmarken eingeführt, die einen Code mit u.a. Portohöhe, Versandart und Sendungsnachverfolgungsnummer enthalten werden. Diese Briefmarken, die nach und nach die alten ersetzen sollen, werden nicht mehr gestempelt sondern gescannt. Im Verlustfall gibt es aber weiterhin bei einfachen Briefen keinen Schadenersatzanspruch gegen die Deutsche Post.

Freigrenze der Post fällt

Bisher waren Sendungen aus dem Ausland unter einem Warenwert von 20 Euro zollfrei. Ab dem 1. Juli fällt schon bei 1 Cent Warenwert Einfuhrumsatzsteuer erhoben, die je nach Produkt, nach derzeitigem Stand, bei 7 oder 19 Prozent liegt.

Quellen: Bundesregierung, Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, Bundestag, Bundesanzeiger Verlag, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Autor: VHSt

HBZ · 01/2021
 
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