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Eingeschränktes Vereinsleben

Corona-Pandemie im Dezember

Liebe VHSt-Mitglieder, die zweite Corona-Infektionswelle hat Deutschland im eisernen Griff und auch unsere Stadt sah sich wieder gezwungen, härtere Maßnahmen zum Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger einzuführen.

Mit Stand 5. November 2020 verzeichnete Hamburg seit Ausbruch des COVID-19-Virus:

  • 15.777 bestätigte Corona-Fälle
  • 9.700 davon geheilt
  • 647 Neuinfektionen
  • 227 Infizierte in stationärer Behandlung
  • 52 Infizierte auf den Intensivstationen
  • 256 Todesfälle

Derzeit verändern sich Beschränkungen, Regeln und Verbote so schnell, dass wir glauben, dass ein Teil der hier für Sie zusammengefassten Corona-Regelungen schon wieder obsolet sein könnte, wenn Sie die Dezember-HBZ in Händen halten. Nichtsdestotrotz fassen wir Ihnen die zum Stand des Redaktionsschlusses aktuellen Bestimmungen und Neuigkeiten gerne zusammen.

Auf Seite 12 finden Sie ein paar Tipps, wie Sie trotz Corona-Beschränkungen etwas angenehmer durch die Feiertage kommen können. Wir hoffen allerdings sehr, dass sich die Regeln bis Weihnachten wieder gelockert haben.

Wie bereits angekündigt muss unser alljährliches gemeinsames Weihnachtsessen dieses Jahr leider ausfallen. Es gibt auch bis zum Ende der Pandemie kein neues Datum für unsere Mitgliederversammlung, geplante Ausflüge, Reisen und Treffen der Stadtteil- und Freizeitgruppen. Unsere VHSt-Service- und Beratungsangebote finden weiterhin statt, allerdings, mit Ausnahme der Steuerberatung durch Herrn Hahn, ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.

Passen Sie bitte auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Ihr VHSt

Kurzfassung der wichtigsten Regeln seit dem 2. November

  • Treffen Sie sich mit maximal zehn Personen aus zwei Haushalten (Patchworkfamilien gelten als ein Haushalt).

  • Halten Sie zu jedem einen Abstand von 1,5 Metern, der kein direkter Familienangehöriger ist. Nur Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen, nicht aber deren Eltern untereinander.

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht (Gesichtsvisiere zählen nicht!) in allen öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Bereichen, in denen kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann: Einzelhandel, Wochenmärkte, auf einzelnen Straßen und Plätzen - davon die meisten in der Innenstadt, auf St. Pauli, Neustadt und der Schanze. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrdiensten, in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie bei Gesundheitsbehandlungen gilt Maskenpflicht. Die Maske kann abgenommen werden, wenn es für die Behandlung erforderlich ist.

  • Maskenpflicht in Schulen und Universitäten besteht überall außerhalb des Unterrichts sowie ab der 5. Klasse auch während des Unterrichts.

  • Bei allen beruflichen Veranstaltungen besteht außerhalb des Sitzplatzes eine Maskenpflicht. Auf private Veranstaltungen und Feiern ist zu verzichten, auch wenn diese rechtlich für eine Personenzahl von zehn aus zwei Haushalten erlaubt sind.

  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nur erlaubt, wenn sie unbedingt erforderlich sind und keine Krankheitssymptomatik besteht.

  • Die Hamburger Gastronomiebetriebe sind geschlossen und dürfen nur Abholund Lieferdienste anbieten. Ausnahmen sind Kantinen, hauseigene Restaurants in Hotelbetrieben, die nur von Angestellten bzw. Übernachtungsgästen genutzt werden.

  • Zwischen 22 und 10 Uhr ist der Verkauf von Alkohol untersagt.

  • Einzelhändler dürfen maximal einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche einlassen. Probenvergabe ist untersagt.

  • Kulturelle Einrichtungen sind geschlossen. Ausnahmen bilden Bücherhallen, Gedenkstätten, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser und Archive. Galerien bleiben für den Kunsthandel geöffnet.

  • Freizeitangebote sind geschlossen. Auch körpernahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel Kosmetik, Tätowieren, Massage und Prostitution, sind untersagt. Ausnahmen bilden medizinisch notwendige Dienstleistungen sowie Friseursalons.

  • Sport ist zu Hause und auf öffentlichen Sportplätzen allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Alle sportlichen Einrichtungen und Saunen sind geschlossen.

  • Reisen, die nicht zwingend erforderlich sind, sind untersagt. In Hamburg und bundesweit dürfen Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke bereitgestellt werden. Hierzu zählen auch Familienbesuche.

Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie hier: www.hamburg.de/verordnung.

Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie über die Hamburger Hotline zum Coronavirus unter (040) 428 28 40 00.

Hilfsangebote für Senioren

Ältere Menschen sind für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung besonders gefährdet und sollten ihre sozialen Kontakte deshalb auf das Nötigste reduzieren. Dadurch fallen Angebote oder Besuche, die ihren Alltag gestaltet haben, häufig weg oder sind eingeschränkt und viele müssen ihre Alltagshilfen neu organisieren.

Unter der Telefonnummer (040) 428 28 80 00 erhalten Sie täglich von 7 bis 19 Uhr:

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe bei Gassi- oder Botengängen
  • Ansprechpartner für gesundheitliche und pflegerische Fragen
  • jemanden zum Reden

Dieses Serviceangebot ist auch per E-Mail erreichbar: hamburghilftsenioren@service.hamburg.de. Gerne können auch Sie Ihre Hilfe anbieten.

Quellen: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburg.de, Behörde für Inneres und Sport

Autor: VHSt

HBZ · 12/2020
 
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