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Bezahlkarte
Pilotprojekt zur SocialCard gestartet
Als eines der ersten Bundesländer hat sich Hamburg bereits 2023 mit der Einführung guthabenbasierter Bezahlkarten für Menschen beschäftigt, die Geld aus städtischen Leistungssystemen erhalten.
Mit der SocialCard sollen Leistungsempfängerinnen und -empfänger einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren Leistungen haben, auch die Verwaltung wird entlastet.
Bei der SocialCard handelt es sich um eine Visa Guthaben-Karte, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Anders als bei einer herkömmlichen Kreditkarte gibt es keinen Kreditrahmen. Es kann nur der Betrag genutzt werden, der auf der Karte aufgeladen ist. Der Guthabenstand kann online oder über eine entsprechende App abgefragt werden. Die Nutzung ist sowohl als Karte, wie auch über eine App auf dem Smartphone in allen Geschäften und bei Dienstleistern möglich, die Kartenzahlung akzeptieren. Außerdem ermöglicht die Karte eine Bargeldauszahlung von bis zu 50 Euro monatlich pro volljährige Person bzw. zusätzliche 10 Euro pro minderjährige Person im gleichen Haushalt. Im Ausland und im Online-Handel kann die SocialCard hingegen nicht genutzt werden.
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger müssen so nicht mehr zu einer Behörde oder Kassenstelle kommen, sie sparen Wege und Zeit. Gleichzeitig werden die bezirklichen Zahlstellen entlastet. In einem Pilotprojekt, in dem zunächst neu ankommende Asylsuchende eine SocialCard erhalten, wurden im Februar die ersten Karten ausgegeben. Mit ihnen werden auch Erfahrungen für die bundesweite Einführung einer solchen Bezahlkarte gesammelt, mit der allerdings nicht vor Sommer 2024 zu rechnen ist.
HBZ · 03/2024
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