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Stiftungshauptstadt Hamburg

Hamburger Stiftungspreis 2019

© Samira Aikas
© Samira Aikas
Alle Hamburger Stiftungen können sich bis zum 7. April für den Hamburger Stiftungspreis 2019 bewerben, der seit 2006 im zweijährigen Turnus durch die Justizbehörde Hamburg und die Gesellschaft Harmonie von 1789 e. V. verliehen wird.

Das mit insgesamt 15.000 Euro dotierte Preisgeld für besonders engagierte Stiftungen wird auf die ersten drei Plätze aufgeteilt. Das Kuratorium besteht aus je zwei Mitgliedern der Justizbehörde, der Gesellschaft Harmonie von 1789 e. V., einer im Stiftungswesen sachkundigen Person und einer weiteren Person, in diesem Jahr Amelie Deuflhard, die künstlerische Leiterin von Kampnagel.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt: "Während die staatliche Förderung immer auf Mehrheiten im Parlament oder in der Regierung angewiesen ist, können Stiftungen abseits vom Mainstream Akzente setzen. Sie bieten so ganz unterschiedliche Angebote, die weit vielfältiger sind, als es der Staat ermöglichen könnte. Stiftungen regen uns an, auch mal um die Ecke zu denken, andere Perspektiven kennenzulernen und Toleranz wie Verständnis aufzubringen. Diese Arbeit soll natürlich auch gewürdigt werden. Egal wie jung oder alt beziehungsweise groß oder klein die Stiftung ist, wir freuen uns über jede Bewerbung."

Mit 1.432 Stiftungen und einem verwalteten Vermögen von über 9,5 Milliarden Euro (Stand: 6. Februar 2019) ist Hamburg Stiftungshauptstadt Deutschlands. Kein anderes Bundesland hat eine höhere Stiftungsdichte bezogen auf seine Gesamteinwohnerzahl - und es werden jährlich immer mehr: Allein im Jahr 2018 gab es 25 Neugründungen.

Die bisherigen Gewinner haben sich in unterschiedlichen Bereichen um die Belange des Gemeinwohls in Hamburg verdient gemacht, zum Beispiel in der Kultur, der Bildung oder dem Sozialen. Es waren bisher:

2006 - Bergedorf-Bille-Stiftung
2008 - Philip A. Breuel Stiftung
2010 - Stahlberg Stiftung
2012 - Hermann Rauhe Stiftung
2014 - Kinder-Hospiz Sternenbrücke
2017 - Stiftung Ros

Teilnahmeberechtigt ist jede rechtsfähige Stiftung, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und ihren Rechtssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

HBZ · 04/2019
 
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