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Stark gegen Verdrängung
Soziale Erhaltungsverordnungen zeigen Wirkung
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Blick über die Dächer am Großneumarkt: Seit März 2018 ist die Soziale Erhaltungsverordnung "Nördliche Neustadt" für rund 6.000 Menschen in Kraft, Foto: © Berndt Andresen |
Der Hamburger Senat hat einen Bericht über die Wirkungen der Sozialen Erhaltungsverordnungen in Hamburg vorgelegt.
Die Soziale Erhaltungsverordnung ist ein zentrales Instrument, um bezahlbares Wohnen in Hamburg zu sichern. Sie begrenzt übermäßige Modernisierungen und mildert Verdrängungsprozesse.
Aktuell gibt es 13 Gebiete mit Sozialer Erhaltungsverordnung, die etwa 235.000 Bewohnerinnen und Bewohner vor einer mietpreistreibenden Aufwertung und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen schützen. Für die Gebiete Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt sind neue Soziale Erhaltungsverordnungen in Vorbereitung, die voraussichtlich noch im Frühjahr 2025 in Kraft treten sollen.
Mit Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung wird für bauliche Maßnahmen, Abrisse und Umwandlungen ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt eingeführt. Die Bezirksämter prüfen, ob die Maßnahmen zu Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren angestammten Quartieren führen können. Notwendige Modernisierungen und Instandhaltungen im Bestand sind weiterhin möglich, solange sie im Einklang mit der Sozialen Erhaltungsverordnung stehen. Energetische Modernisierungen sind ebenfalls erlaubt, müssen jedoch sensibel gehandhabt werden, um Verdrängung zu vermeiden. Neubauten und Nachverdichtungen sind genehmigungsfrei, sofern kein bestehender Wohnraum betroffen ist.
Der jetzt vorgelegte Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die Anwendung der Sozialen Erhaltungsverordnungen in Hamburg, einschließlich der Rechtsgrundlagen, Zielsetzungen und der Entwicklung der Erhaltungsgebiete. Er enthält zudem eine aufschlussreiche Darstellung der Wirkungsweise in der Praxis, unterstützt durch einen umfangreichen Datenbestand. Der vollständige Bericht kann im Internet abgerufen werden.
HBZ · 04/2025
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