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Wiederauflage zur Rosenburg-Ausstellung
Aufarbeitung der Rolle der Justiz in der NS-Zeit
Die Rosenburg-Ausstellung im Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) macht es deutlich: Unrecht begeht, wer Unrecht nicht verhindert.
Der Auftrag des Bundesjustizministeriums, die eigene Geschichte kritisch zu hinterfragen und zu veröffentlichen, ist vorbildlich. Die Hamburger Justizbehörde ist diesen Weg bereits in den 90er- Jahren gegangen. Anlässlich der Rosenburg-Ausstellung wurde die wissenschaftliche Aufarbeitung "'Für Führer, Volk und Vaterland…' Hamburger Justiz im Nationalsozialismus" jetzt neu aufgelegt.
Die "Rosenburg" in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. Das Ministerium setzte 2012 eine unabhängige wissenschaftliche Kommission ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erforschen sollte. Die Kommission untersuchte, wie das Justizministerium in den 1950er- und 60er-Jahren mit der NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter, den personellen und sachlichen Kontinuitäten, der Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie mit Amnestie und Verjährung umging. Der Abschlussbericht der Forschungsgruppe wurde im Oktober 2016 unter dem Titel "Die Akte Rosenburg" vorgestellt. Seit 2017 werden die Ergebnisse in einer umfassenden öffentlichen Wanderausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Anlässlich der Neuauflage erklärt Justizsenator Dr. Till Steffen: "Die Schrecken der NS-Zeit dürfen nicht wieder in der Versenkung verschwinden. Aktuell haben wir in der Gesellschaft politische Tendenzen, die die Menschenwürde, die Gleichheit aller, die Meinungs- und die Religionsfreiheit vehement angreifen. Doch die rechten Parolen bleiben nicht unwidersprochen. Es gibt eine große gesellschaftliche Gegenbewegung. Viele leben vor, wie ein freies Miteinander mit Respekt vor dem Anderen funktioniert. Ausgangspunkt von alldem ist die Erinnerung. Wir müssen wissen, was damals geschah, damit heute so etwas nicht mehr passieren kann. Die Geschichte wirkt weiter. Die Rosenburg-Ausstellung und unsere Aufarbeitung zur Rolle der Hamburger Justiz im Nationalsozialismus tragen ihren Teil dazu bei, dass Unrecht nicht vergessen wird."
Die Wanderausstellung "Die Rosenburg - Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit" in der Eingangshalle des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Sievekingsplatz 2 findet bis zum 13. Mai 2019 statt und ist jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Zudem gibt es Sonderöffnungen an den Wochenenden und 4. und 5. Mai, jeweils von 11 bis 17 Uhr.
HBZ · 05/2019
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