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Hamburger Bundesratsinitiative
Neue Mietrechtsinitiative verabschiedet
Der Senat hat eine Bundesratsinitiative zur Reform des Mietrechts verabschiedet.
Der Gesetzentwurf soll Lücken in der bestehenden Mietpreisbremse auf Bundesebene schließen und einen effektiven Beitrag im Kampf gegen steigende Mieten und dadurch bedingte Wohnungsnot in Deutschland leisten. Hierzu sollen die Mietpreisbremse verlängert, die Kappungsgrenze gesenkt und die Regelung zur Schonfristzahlung angepasst werden.
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Dorothee Stapelfeldt sagt: "Mit der Hamburger Bundesratsinitiative wollen wir die Mieterinnen und Mieter schützen und steigende Mieten noch effektiver eindämmen. Durch die Absenkung der Kappungsgrenze für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieten künftig nur noch um höchstens 10 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Mietendynamik in Großstädten wie Hamburg noch wirkungsvoller zu bremsen. Durch die Abschaffung der Rügepflicht sollen Mieterinnen und Mieter künftig zu viel gezahlte Miete einfacher zurückerhalten können. Damit wird die Durchsetzung der Mietpreisbremse erleichtert, wovon wir uns ebenfalls eine positive Wirkung auf die Mietentwicklung versprechen."
Der gemeinsame Antrag der Justizbehörde und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergänzt das Mietrechtsnovellierungsgesetz der Bundesregierung von 2015 sowie das Mietrechtsanpassungsgesetz von 2018. Hamburg möchte mit seinem Gesetzesentwurf zum Mietrecht nachsteuern und unter anderem die Effektivität der Mietpreisbremse weiter steigern sowie den Spielraum für Mieterhöhungen auf angespannten Wohnungsmärkten einschränken. Die Initiative Hamburgs ist ein realistisches Mittel zur Eindämmung von Mietsteigerungen und zum Erhalt von gewachsenen Nachbarschaften in Ballungszentren. Menschen, die in einer Nachbarschaft verwurzelt sind, sollen nicht verdrängt werden. Die verabschiedete Initiative wird dieser Tage im Bundesrat vorgestellt.
HBZ · 10/2019
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