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Gender Budgeting
Haushalt wird auf Gleichstellung ausgerichtet
Der Hamburger Senat wird in den kommenden Jahren die gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung rechtlich und dauerhaft implementieren.
Dazu werden die Behörden und Ämter die entsprechenden haushaltsbezogenen Ziele und Kennzahlen, soweit möglich, geschlechterdifferenziert ausweisen. Ziel ist, die Verteilung öffentlicher Gelder so zu steuern, dass sie zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen wird. Mit dem Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg wurden im Jahre 2013 die Möglichkeiten zur ziel- und wirkungsorientierten Haushaltssteuerung geschaffen. In Ansätzen wurden Elemente einer gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung bereits mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) 2013 vom Senat eingeführt. Die Fortschreibung des GPR 2017-2019 beinhaltete u. a. eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung einer gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung in Hamburg.
HBZ · 01/2020
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