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Höhere Haftentschädigung
Rechtsausschuss des Bundesrats folgt Hamburger Vorschlag
Die Haftentschädigung soll von derzeit 25 Euro auf 75 Euro erhöht werden. Das sieht ein Vorschlag Hamburgs vor, den der Rechtsausschuss des Bundesrats im Dezember 2019 mit großer Mehrheit beschlossen hat.
Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangene, die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung erhalten, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch endet oder die Strafe aufgehoben wird. Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz auf Initiative von Hamburg einstimmig für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen.
HBZ · 01/2020
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