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Feuerwerksverbot
Keine Böller und Raketen an der Binnenalster
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Die Karte der Binnenalster mit dem betroffenen Gebiet. Foto: Karte der Feuerwerksverbotszone: © Polizei Hamburg |
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster verboten.
Das Verbot, das am 31. Dezember 2019 um 18 Uhr in Kraft tritt und bis zum 1. Januar 2020 um 1 Uhr gilt, umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände. Eine Ausnahme sind harmlose Gegenstände wie Knallerbsen oder Wunderkerzen. Das betroffene Gebiet erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke und Ballindamm.
Laut der Hamburger Polizei war insbesondere im Bereich der Binnenalster in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Besucherzahl zu Silvester zu beobachten. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10.000 Menschen, die teilweise dicht gedrängt standen, darunter viele Familien mit Kindern. Immer wieder kam es in diesem Bereich durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen. Besucher und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zu diesem Jahreswechsel werden die Einsatzkräfte der Polizei verstärkt im Bereich der Binnenalster präsent sein und ein besonderes Augenmerk auf den Innenstadtbereich legen. Angetroffene Personen werden zunächst auf das Mitführverbot angesprochen. Sollten sie verbotene Feuerwerkskörper mitführen, werden sie aufgefordert, die Verbotszone zu verlassen. Bei Uneinsichtigkeit werden die Feuerwerkskörper sichergestellt, Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt. Nach dem Jahreswechsel wird die Polizei Hamburg die Erfahrungen mit dem erstmaligen Verbot auswerten und dann entscheiden, ob zum Jahreswechsel 2020/2021 Veränderungen vorgenommen werden.
HBZ · 01/2020
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