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Opferschutz
Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
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Das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ist gestartet. Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, fließen in den kommenden drei Jahren Mittel des Bundes in den Aus- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen - für Hamburg sind es rund 800.000 Euro pro Jahr.
Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Mio. Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2021 bis 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund so 120 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Investitionsprogramm ist eine von zwei Säulen des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Mit dem Förderprogramm trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden. Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Hierfür stehen dieses Jahr fünf Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht auch für die Jahre 2021 bis 2022 jeweils weitere fünf Mio. Euro vor. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden bereits fünf Bundesprojekte gestartet.
HBZ · 04/2020
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