VHSt - Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
Hamburgischer Verein für den öffentlichen Dienst
 
Aktuelle Ausgabe
Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg

Das Mitgliedermagazin

Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst

 

Mitglied werden

Profitieren Sie von der Mitgliedschaft im VHSt. Einfach ausdrucken und ausgefüllt an uns senden.

 

BESONDERE VERANSTALTUNGEN


 

Verwaltung aktuell

Wohnlagemodell

Erste Eckpunkte für neue Grundsteuer

Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor.

Die Bewertung soll künftig anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen. Die Äquivalenzzahlen sollen typisierend die Kosten und den Nutzen der nicht durch Beiträge und Gebühren oder andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur abbilden.

Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro je Quadratmeter und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro je Quadratmeter bewertet werden. Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50 Prozent gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen. Diese Ursprungsmesszahl für Wohnen von 0,5 wird bei normalen Wohnlagen im Gegensatz zu guten Wohnlagen um eine Ermäßigung von 25 Prozent zusätzlich begünstigt, um Stadtentwicklungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und das Ziel des bezahlbaren Wohnraums zu fördern. Diese als Wohnlagefaktor ausgeprägte Lageermäßigung orientiert sich dabei am bewährten Hamburger Wohnlageverzeichnis. Solange noch keine Wohnlage (zum Beispiel in Neubaugebieten) festgestellt worden ist, wird zunächst von einer normalen Lage ausgegangen und ebenfalls die Ermäßigung verwendet. Im Zuge der Verabschiedung der bundesrechtlichen Grundsteuer wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, gegebenenfalls ein eigenes Modell anzuwenden. Ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer erstmals nach neuem Recht angewendet werden.

Die neuen Regelungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes sind Anfang 2019 in Kraft getreten. Seitdem steht auch der Onlinedienst zur Verfügung. Die Auswirkungen der neuen Rechtsinstrumente sowie die Erfahrungen mit dem Onlinedienst werden ein wichtiger Schwerpunkt im Wohnraumschutzbericht 2019 sein. Bis Juli 2020 wurden bereits rund 7.200 Wohnraumschutznummern vergeben. Diese hohe Zahl spricht für eine gute Akzeptanz des neuen Systems innerhalb der Bevölkerung.

HBZ · 10/2020
 
Weitere Meldungen:

Grundschulen mit Rekordschülerzahl

Rund 97 Prozent starten an ihrer Erstwunschschule

Nach den Sommerferien werden 17.570 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler eingeschult....
HBZ · 5/2024
 

Neue Schulsenatorin

Ksenija Bekeris folgt auf Ties Rabe

Am 17. Januar ernannte Hamburgs Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher die bisherige Abgeordnete Ksenija Bekeris zur neuen Senatorin....
HBZ · 3/2024
 

Bezahlkarte

Pilotprojekt zur SocialCard gestartet

Als eines der ersten Bundesländer hat sich Hamburg bereits 2023 mit der Einführung guthabenbasierter Bezahlkarten für Menschen beschäftigt, die Geld au...
HBZ · 3/2024
 

Kinderrechte

Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung nimmt Arbeit auf

Unter Trägerschaft des Diakonischen Werks Hamburg nahm am 15. Februar die Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung der Freien und...
HBZ · 3/2024
 

Verbrauchertipps für Familien

Das Haushaltsbudget sinnvoll einsetzen

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine neue Informationskampagne gestartet....
HBZ · 3/2024
 

Georg Koppmann Preis für Stadtfotografie 2024

Fotoprojekt über Hamburger Flachbauten

Der Georg Koppmann Preis für Hamburger Stadtfotografie wurde im Herbst 2018 erstmalig ausgeschrieben und ist mit einem Arbeitsstipendium von 8.000 Euro verbunden...
HBZ · 3/2024
 
 
 
 

TOP