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Wettbewerbsfähigkeit
Reform der Einfuhrumsatzsteuer
Auf Betreiben Hamburgs wurde die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) reformiert. Dies ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Außenhandelsstandortes Deutschland insgesamt, denn durch die bisherige Regelung der Einfuhrumsatzsteuer wurde viel Liquidität gebunden.
Die Steuer wurde zwar in den meisten Fällen später wieder erstattet, stellte aber einen vorübergehenden Nachteil beim Warenimport gegenüber anderen europäischen Häfen dar. Bei der Entscheidung, in welchen Regionen Unternehmen zukünftig ihre Investitionen tätigen sollen und wie Logistikketten finanziell optimiert gestaltet werden können, hat Deutschland nun einen entscheidenden Nachteil beseitigt. Nun wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben auf den 26. des Folgemonats. Diese Regelung ist gültig ab 1. Dezember 2020.
HBZ · 11/2020
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