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Medienpolitik
Neuer Medienstaatsvertrag in Kraft getreten
Nach Zustimmung aller 16 Landtage trat im November 2020 der neue Medienstaatsvertrag in Kraft.
Er ersetzt den noch aus dem analogen Zeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Insbesondere auf Initiative Hamburgs haben die Länder bereits 2013 mit der Ausarbeitung des Staatsvertrages begonnen. Hamburg hat dabei federführend die Bearbeitung eines der Hauptthemen übernommen: die Regulierung von Medienintermediären.
Aufgrund des technischen Wandels in der Medienwelt war es überfällig, Regelungen für sogenannte Medienintermediäre wie Google und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen. Durch die Einführung neuer Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote für solche Anbieter sollen die Meinungsvielfalt gesichert und Transparenz hergestellt werden. So müssen Medienintermediäre ihren Nutzerinnen und Nutzern künftig die zentralen Kriterien der Sammlung, Selektion und Präsentation von Inhalten und Informationen über eingesetzte Algorithmen zugänglich machen.
Im Dezember 2019 haben sich die Länder nach langjährigen Verhandlungen unter Beteiligung der Stakeholder auf einen Textentwurf geeinigt. Nachdem das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission Ende Januar 2020 abgeschlossen wurde, unterzeichneten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder den Staatsvertrag Ende April 2020. Im Anschluss wurde der Vertrag bis Ende Oktober in den Länderparlamenten beschlossen. Nachdem alle Länder zustimmten, trat der Staatsvertrag nun in Kraft.
HBZ · 01/2021
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