Titelfoto: © Titelbild: Innenraum Stilbruch (c) Stadtreinigung Hamburg
Hamburgische Zeitschrift für den öffentlichen Dienst
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Verwaltungsabkommen im Bereich Bau und Planung
Hamburg und Berlin kooperieren bei der Digitalisierung
Hamburg und Berlin arbeiten bei der Verwaltungsdigitalisierung im Bereich Planen und Bauen zusammen.
Die Hamburger Staatsrätin Monika Thomas sowie die Berliner Senatsbaudirektorin und Staatssekretärin Regula Lüscher unterzeichneten ein entsprechendes Abkommen. Die beiden Stadtstaaten werden Digitalisierungsprojekte gemeinsam durchführen und finanzieren, weiterentwickeln und pflegen. So stellen sie effizient und wirtschaftlich sicher, dass die Verwaltungen ihre hoheitlichen Aufgaben beim Planen und Bauen auch im digitalen Bereich sicher und unabhängig erfüllen können.
Das erste Projekt im Rahmen der Kooperation soll die komplexen Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen beschleunigen. Dazu wird unter Federführung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Fachverfahrenssoftware BPlan-Cockpit weiterentwickelt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in einem digitalen Workflow durch das Verfahren führt.
Mit der kooperativen Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahrenssoftware folgen die Länder Hamburg und Berlin dem europäischen Weg der digitalen Souveränität. Dieses Ziel hat die Europäische Kommission ausgegeben, damit öffentliche Verwaltungen ihre hoheitlichen Aufgaben und Tätigkeiten im digitalen Bereich selbstständig, selbstbestimmt, unabhängig und sicher ausüben können.
Die Software BPlan-Cockpit als Startprojekt trägt Merkmale moderner föderaler, effizienter und nachhaltiger Verwaltungsdigitalisierung wie Nutzerzentrierung, Open-Source-Standard und die Berücksichtigung von digitalen Schnittstellen und Datenformaten wie XÖV und XPlanung. Das Prinzip "Einer für Alle", bei dem ein Bundesland Programme gleich mit der Perspektive der Nutzung durch weitere Länder entwickelt, sichert zudem ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit.
Um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen, definiert das Onlinezugangsgesetz (OZG) das Ziel, die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander zu vernetzen. In diesem Sinne sieht es die Verwaltungskooperation ausdrücklich vor, den Kreis der Partner zu erweitern. Damit wird sich in Zukunft eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure gemeinsam an der Entwicklung, Pflege und Nutzung solcher Fachverfahrenssoftware beteiligen.
HBZ · 09/2021
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