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1,1 Millionen Euro fürs Gemeinwohl
Justiz schüttet Bußgelder aus
Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt.
Im Jahr 2020 standen dafür etwas mehr als 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, die an rund 280 Organisationen verteilt wurden. Dabei gab es hohe Zuweisungen für Organisationen der Not- und der Opferhilfe. Rückenwind - Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e. V., WEISSER RING e. V., die ADAC-Luftrettung GmbH und Zweites Hamburger Frauenhaus e. V. wurden jeweils mit fünfstelligen Summen von mehr als 20.000 Euro unterstützt. Neben den Not- und Opferhilfen hat eine Institution im Bereich des Strafvollzugs mit mehr als 50.000 Euro die höchste Einzelzuwendung erhalten: der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e. V. für straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige.
HBZ · 11/2021
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