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Lebensraum Elbe
Mehr Schutz für Stint und Zander
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Die Tideelbe - Lebensraum des Stintes, Foto: © HPA |
Der Stint zählt zu den prägenden Fischarten in der Elbe. Künftig soll er in den Hamburger Gewässern mehr Ruhe zum Laichen finden.
Durch die nun vom Senat beschlossenen Änderungen an der Durchführungsverordnung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes wird die Verwendung von sogenannten Senken im Laichzeitraum des Stintes untersagt. Bisher war deren Einsatz erlaubt, um Anglerinnen und Anglern das Fangen von Köderfischen für den Eigenbedarf zu erlauben. Da diese Senken aber auch für Massenfänge von Stinten beim Laichen zum Einsatz kamen, sind sie ab jetzt während des gesamten Laichzeitraums des Stintes tabu. Anglerinnen und Angler können die Fische für den Eigenbedarf weiterhin mit Handangeln fangen.
Um außerdem umfangreichere Daten zu Population, Lebensräumen und Lebenszyklus des Stints in den Hamburger Gewässern zu erhalten, führt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) mit wissenschaftlicher Begleitung seit 2020 eine Stintstudie durch, deren Ergebnisse 2025 vorliegen sollen. Sie soll das Wissen rund um den Leitfisch der Elbe erhöhen. Der Stint lebt im Mündungsbereich von Elbe und Weser in der Nordsee und kommt im Winter zum Laichen in die Flüsse. In der Elbe etwa finden sich Laichplätze bei Altengamme.
Auch der Zander soll in der Laichzeit künftig besser geschützt werden. Dafür hat der Senat den Einsatz sogenannter Zanderreusen untersagt. Zwar war bisher schon die Verwendung von Stellnetzen untersagt, um die Zander auf ihren Laichplätzen zu schützen. Allerdings blieben Reusen erlaubt, wie sie insbesondere zur Aalfischerei im Frühjahr Verwendung finden. In der Praxis aber zeigte sich, dass diese Regelung durch die Verwendung von Zanderreusen ausgehöhlt wurde. Diese Reusen haben einen großen Durchmesser und entsprechend hohe Leitnetze mit großen Maschen, um gezielt Zander zu fangen. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, begrenzt die nun geänderte Durchführungsverordnung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes den Durchmesser von Reusen auf die Größe üblicher Aalreusen.
HBZ · 03/2022
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