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Sammelfonds für Bußgelder
Justiz schüttet 1,4 Millionen Euro aus
In Hamburg werden zweimal im Jahr Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Rund 1,42 Millionen Euro standen dafür im Jahr 2022 zur Verfügung.
Mehr als 300 Einrichtungen und Vereine erhielten Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder. Die höchsten Zuweisungen mit Beträgen zwischen rund 29.000 Euro und rund 66.000 Euro erhielten der Hamburger Fürsorgeverein von 1948, der Weiße Ring in Hamburg und das Zweite Hamburger Frauenhaus.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Ausgeschüttet werden die Beträge aus dem Sammelfonds in unterschiedlichen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. Gerichte und Staatsanwaltschaften vergeben dabei die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen, sondern weisen sie den einzelnen Fördergebieten zu. Die Verteilung erfolgt im Anschluss durch unabhängige Gremien.
HBZ · 05/2023
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